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Wirtschaft: Das Kartellrecht braucht Erneuerung

Von Dieter Fockenbrock An diesem Fall ist alles ein bisschen merkwürdig. Der Kanzler ermuntert den Chef des Energiekonzerns Eon, eine Ministererlaubnis für die geplante Fusion mit dem Gasunternehmen Ruhrgas zu beantragen, und versichert, diese wohlwollend prüfen zu lassen.

Von Dieter Fockenbrock

An diesem Fall ist alles ein bisschen merkwürdig. Der Kanzler ermuntert den Chef des Energiekonzerns Eon, eine Ministererlaubnis für die geplante Fusion mit dem Gasunternehmen Ruhrgas zu beantragen, und versichert, diese wohlwollend prüfen zu lassen. Und das, bevor die Wettbewerbshüter Nein gesagt haben. Der zuständige Wirtschaftsminister Werner Müller überlässt die Entscheidung wegen möglicher Befangenheit dem Staatssekretär. Und dann wird es noch kniffeliger, weil ausgerechnet der ostdeutsche Gasversorger Verbundnetz Gas (VNG) der Megafusion mit Ruhrgas geopfert werden soll. Die Folge wäre ein großer Aktionärswechsel bei einem der letzten industriellen Leuchttürme im Osten: Protest und Ärger schon programmiert - wir haben schließlich Wahlkampf. Wenn jetzt noch ein Eon-Konkurrent gegen die Entscheidung, die am Freitag offiziell bekannt gegeben werden soll, klagt, ist so ziemlich alles daneben gegangen, was bei einer Ministererlaubnis daneben gehen kann.

Vielleicht liegt es daran, dass sich das deutsche Wettbewerbsrecht überlebt hat. Die Kartellwächter haben bei ihrer Entscheidung den Ist-Zustand eines noch nicht durchgehend liberalisierten Marktes zu Grunde gelegt. Die Unternehmen aber haben für ihr Fusionsvorhaben den künftigen Zuschnitt eines liberalisierten europäischen Gasmarktes vor Augen gehabt. Beides passte nicht zusammen, deshalb muss die Politik den Streit entscheiden. Das Wettbewerbsgesetz muss gründlich renoviert werden. Nicht zu dem Zweck, den Wettbewerb in Deutschland zu begraben, sondern um überholtes Recht den veränderten Märkten anzupassen.

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