zum Hauptinhalt

Wirtschaft: Das Riestergesetz treibt auch Wohnungsmieten nach oben

BERLIN (asi).Das 630-DM-Gesetz der rot-grünen Bundesregierung wird auch für Hauseigentümer und Wohnungsmieter in Berlin bald unangenehme Folgen haben.

BERLIN (asi).Das 630-DM-Gesetz der rot-grünen Bundesregierung wird auch für Hauseigentümer und Wohnungsmieter in Berlin bald unangenehme Folgen haben.Das zumindest ahnen seit einigen Tagen die Bewohner der Roennebergstraße 6 in Berlin-Wilmersdorf.Hat doch ihr Vermieter und Mitbewohner, Arnfried Pauw, ausgerechnet, daß das umstrittene Riestergesetz die Betriebskosten um fast eine DM pro Quadratmeter nach oben treiben wird.

Der Grund für die ärgerliche Mietsteigerung: Pauw beschäftigt seit Jahren einen seiner Mieter als Hauswart.Dessen Lohn für kleine Reparaturen im Haus betrug bisher knapp 620 DM und entspricht damit genau der Wohnungsmiete.Nun, sagt Pauw verärgert, "muß ich den Brutto-Lohn drastisch anheben" und die Mehrkosten am Jahresende bei den anderen Mietern eintreiben.Weil der Hausbesitzer wegen der Lohn-Miet-Kopplung das Salär des Hauswarts, der im Hauptberuf einer anderen - sozialversicherungspflichtigen - Beschäftigung nachgeht, Netto nicht verringern kann, muß er sämtliche Sozialbeiträge nach der neuen 630-DM-Regelung oben drauf zahlen.

Pauw hat errechnet, daß er nun für das Auswechseln kaputter Glühlampen im Hausflur und das gelegentliche Ölen von Schlössern weit mehr als 1000 DM monatlich ausgeben muß - Einen Betrag, den er zwar "unverschämt" findet.Dennoch werden er und seine Mitbewohner die Lohnsteigerung, wollen sie künftig nicht im dunklen Treppenhaus stehen, über höhere Betriebskostenzahlungen abdecken müssen.

Wie viele andere Mieter auch.Ob bei kommunalen Wohnungsbaugesellschaften oder privaten Vermietern: Für Rainer Wild vom Berliner Mieterverein steht schon jetzt fest, daß "die 630-DM-Regelung mittelfristig überall zur Anhebung der Betriebskosten führen wird."

Zwar wird es nicht jeden Mieter so unmittelbar wie die Bewohner der Roennebergstraße in Wilmersdorf treffen, weil sich in der Vergangenheit meist nur Einzelhausbesitzer bei der Besetzung der Hauswartsstellen der Minijobregelung bedient haben.Aber auch die Mieter in den kommunalen vermieteten Wohnungen sind auf Dauer nicht geschützt.Sicherheitsdienste und Putzunternehmen, die bisher mit günstigen 630-DM-Kräften Serviceleistungen für Wohnungsunternehmen erbracht haben, fürchtet Mieterberater Wild, werden ihre Verträge bald neu verhandeln und "wahrscheinlich teurer werden".

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false