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Wirtschaft: Das verbotene Brötchen

Kündigungen wegen Kleinigkeiten lösen öffentliche Empörung aus. Aber die Rechtsprechung ist eindeutig

Berlin - Maultaschen, Buletten, Brotaufstrich: Solche kleinen Leckereien beschäftigen immer wieder deutsche Arbeitsgerichte. Stets geht es in den Prozessen um Mitarbeiter, denen fristlos gekündigt wurde. Ihre Chefs vertraten die Meinung, die Angestellten hätten die Firma bestohlen, als sie Lebensmittel verzehrten, die ihnen nicht gehörten. In der Öffentlichkeit sorgten viele dieser Fälle für heftige Debatten – von Emmely in Berlin bis zum jüngsten Buletten- und Brötchendiebstahl in Dortmund.

„Keine Frage, die Sensibilität für das Thema hat zugenommen“, sagt Michael Eckert, Arbeitsrechtler aus Heidelberg und im Vorstand des Deutschen Anwaltvereins in Berlin. Juristisch seien die Fälle jedoch eindeutig. „Diebstahl ist erstmal Diebstahl“, erklärt der Experte. Prinzipiell sei es also egal, ob jemand ein Brötchen aus der Auslage, eine Packung Druckerpapier aus dem Lager oder 50 000 Euro aus der Firmenkasse entwende. Entscheidend sei, dass das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer fortan gestört sei.

Allerdings prüften die Gerichte, wenn sich die Gefeuerten wehren, jeden Einzelfall und die jeweilige Verhältnismäßigkeit. Betroffenen empfiehlt Eckert also, einen Fachanwalt zu konsultieren.

Bei der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände bittet man um Verständnis, dass man sich nicht zu Einzelfällen äußern wolle. „Generell sehen wir aber keinen Grund, an der in Jahrzehnten gewachsenen Rechtsprechung etwas zu ändern“, erklärte ein Sprecher.

Angesichtes einer solchen Einstellung gerät der stellvertretende Parteivorsitzende der Linken, Klaus Ernst, in Rage: „In Deutschland wird mit zweierlei Maß gemessen“, schimpft er. Dass eine Kassiererin wegen 1,30 Euro gefeuert werde, ein verurteilter Steuerhinterzieher wie Klaus Zumwinkel jedoch zwanzig Millionen Euro Rente bekomme, zerstöre das Vertrauen der Bürger in den Staat. Grundsätzlich sei auch seine Partei für eine Einzelfallprüfung, würden die Gerichte jedoch auch Urteile fällen, bei denen die Strafe in keinem Verhältnis zum Vergehen stehe, müsse eine grundsätzliche Gesetzesänderung erwogen werden.

Die Gewerkschaft Verdi hat konkrete Ideen, wie eine solche Änderung aussehen könnte. Zum Beispiel sollten heute zulässige Verdachtskündigungen in Zukunft ausgeschlossen werden. „Es muss gelten: Im Zweifel für den Angestellten“, fordert Verdi-Anwalt Helmut Platow. Außerdem wäre die Einführung eines verbindlichen Arbeitsvertragsgesetzbuchs hilfreich.

Trotz der zum Teil großen Entrüstung – und auch weil natürlich nicht ausgeschlossen werden könne, dass Arbeitgeber die Bagatellen nutzen, um ungewollte Angestellte loszuwerden –, glaubt Arbeitsrechtler Eckert nicht, dass sich kurzfristig etwas an der derzeitigen Praxis ändert. „Festzulegen, dass Diebstahl unter einem bestimmten Betrag nicht geahndet wird, würde das völlig falsche Signal aussenden“, findet er. Das sei ein Freibrief zum Diebstahl. Moritz Honert

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