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Auch die Gerichte machen mit

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DAS VERFAHREN: Wie eine Mediation abläuft

Sowohl die außergerichtliche als auch die gerichtsinterne Mediation durch einen Richter folgen einer festen Struktur. Zu Beginn erklärt der Mediator seinen Klienten in einem Vorgespräch die Regeln des Verfahrens.

Sowohl die außergerichtliche als auch die gerichtsinterne

Mediation durch einen Richter folgen einer festen Struktur. Zu Beginn erklärt der Mediator seinen Klienten in einem Vorgespräch die Regeln des Verfahrens.

Dazu gehört zum Beispiel, dass sich alle Beteiligten auf

Verschwiegenheit
einigen und dass die Mediation freiwillig ist: Beide Seiten können sie jederzeit abbrechen. Außerdem müssen sie die Lösung selber finden, der Mediator wird ihnen keinen Vorschlag machen. In einem nächsten Schritt klären die Beteiligten, welche Themen während des Verfahrens angesprochen werden sollen. Dabei geht es nicht nur um den eigentlichen Streitpunkt, sondern auch um die Frage, was die

Beziehung
der beiden Streitenden zusätzlich belastet. Das kann zum Beispiel der Umgang miteinander sein. Auch wird an diesem Punkt meist die Frage angesprochen, wie das Verhältnis in Zukunft aussehen soll.

Anschließend geht es daran, Lösungen zu finden. Im Zuge der kreativen Lösungssuche sollen beide Streitende alles in den Raum werfen, was ihnen in den Sinn kommt. Der Mediator hält das zum Beispiel auf einem Flipchart fest.

Während der heißen Phase der Entscheidung müssen die Streitenden überlegen, was für sie machbar ist. Können sie sich einigen, wird das vertraglich festgehalten. Einigen sie sich nicht, können sie noch immer vor Gericht ziehen. Das passiert aber nur selten. In 80 Prozent der Fälle ist die Mediation erfolgreich. Bis eine Entscheidung gefällt ist, bedarf es aber meist mehrerer Sitzungen. cne

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