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DAS GESETZ: DAS GESETZ

Grundlage für die Arbeit der Wettbewerbszentrale ist das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG). Es soll den „freien Leistungswettbewerb“ garantieren und Verbraucher und Unternehmen etwa vor Preisabsprachen zwischen Wettbewerbern oder irreführender Werbung schützen.

Grundlage für die Arbeit der Wettbewerbszentrale ist das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG). Es soll den „freien Leistungswettbewerb“ garantieren und Verbraucher und Unternehmen etwa vor Preisabsprachen zwischen Wettbewerbern oder irreführender Werbung schützen. Das UWG trat 1909 in Kraft. Seitdem wurde es mehrfach reformiert und damit auch an Richtlinien der Europäischen Union angepasst. 2004 wurde etwa in Deutschland die Beschränkung von Schlussverkäufen gänzlich aufgehoben. Zuvor waren sie nur zwei Mal im Jahr gestattet. jmi

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