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Wirtschaft: Deckel auf dem Preis

Festbeträge sind in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Höchstpreise für bestimmte Arzneimittel. Übersteigt der Preis des Arzneimittels den Festbetrag, muss der Versicherte die Mehrkosten selber tragen .

Festbeträge sind in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Höchstpreise für bestimmte Arzneimittel. Übersteigt der Preis des Arzneimittels den Festbetrag, muss der Versicherte die Mehrkosten selber tragen . Das Festbetragssystem ist mit dem GesundheitsreformGesetz eingeführt worden. Ziel war es, den Anstieg der Arzneimittelausgaben durch einen intensiveren Preiswettbewerb aufzufangen.

DAS VERFAHREN

Festbeträge werden in einem zweistufigen Verfahren bestimmt: Erst definiert der Bundesausschuss von Ärzten und Kassen Arzneigruppen, für die Festbeträge gelten können. Anschließend wird der jeweilige Festbetrag von den Spitzenverbänden der Krankenkassen einheitlich abgesegnet.

DIE DISKUSSION

Bislang waren patentgeschützte Arzneimittel von Festbeträgen ausgenommen. Die Hersteller konnten die Preise selbst bestimmen . Künftig sollen Festbeträge auch für Innovationen ohne therapeutischen Zusatznutzen gelten. Tsp

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