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Wirtschaft: Defizitverfahren

Mitgliedsländer der Europäischen Währungsunion müssen sich an den Stabilitätspakt halten. Der Pakt sieht vor, dass die EuroLänder ihre Haushalte „mittelfristig“ ausgleichen.

Mitgliedsländer der Europäischen Währungsunion müssen sich an den Stabilitätspakt halten. Der Pakt sieht vor, dass die EuroLänder ihre Haushalte „mittelfristig“ ausgleichen. Als Maßstab dafür dient der Referenzwert von drei Prozent des Bruttoinlandproduktes (BIP), den die jährliche Neuverschuldung der Länder nicht überschreiten darf. Hält sich das Land nicht daran, wird das Defizitverfahren (siehe Bericht auf Seite 15) eingeleitet. Für Frankreich wurde dies heute beschlossen, gegen Deutschland läuft bereits eines. Zunächst warnt ein „blauer Brief“ aus Brüssel. Als nächsten Schritt schreibt die Kommission einen Bericht an die EU-Finanzminister. Die entscheiden, ob ein Defizit besteht und empfehlen dem betreffenden Land, wie es sein Staatsdefizit begrenzen soll. Das Verfahren wird somit eingeleitet. Wenn das Land drei Jahre hintereinander die Drei-Prozent-Marke überschreitet, können die Finanzminister ein Bußgeld von 0,2 bis 0,5 Prozent des BIP verhängen. ueb

LEXIKON

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