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Wirtschaft: Den eigenen Willen zum Ausdruck bringen

Mit der Patientenverfügung bringt der Patient seinen Willen für den Fall zum Ausdruck, dass er nicht in der Lage ist, auf Grund unwiderruflichen Verlustes seiner Urteils und Entscheidungsfähigkeit über seine medizinische Versorgung zu entscheiden. Die Patientenverfügung sollte beim Hausarzt oder Verwandten hinterlegt werden.

Mit der Patientenverfügung bringt der Patient seinen Willen für den Fall zum Ausdruck, dass er nicht in der Lage ist, auf Grund unwiderruflichen Verlustes seiner Urteils und Entscheidungsfähigkeit über seine medizinische Versorgung zu entscheiden. Die Patientenverfügung sollte beim Hausarzt oder Verwandten hinterlegt werden.

Medizinische

Patientenvertretung

Patienten können sich in medizinischen Fragen auch vertreten lassen und eine Person ihres Vertrauens mit ihrer Interessenwahrnehmung betrauen, wenn sie selbst nicht mehr in der Lage sind, sich zu äußern. In einer ebenfalls schriftlich abzufassenden Patientenvertretung kann zum Beispiel der Ehe- oder Lebenspartner oder auch der Hausarzt als Vertreter eingesetzt werden.

Betreuungsverfügung

Ist jemand nicht mehr in der Lage, seine rechtlichen Angelegenheiten selbst wahrzunehmen, kommt meist auch das Vormundschaftsgericht ins Spiel und bestellt einen gesetzlichen Betreuer. Wer nicht will, dass das Gericht eine wildfremde Person einsetzt, kann über eine schriftliche Betreuungsverfügung selbst bestimmen, wer das sein soll. Die Bundesnotarkammer hat dazu im Internet eine Datenbank aufgebaut, in der man die Verfügung einstellen kann, damit die Vormundschaftsgerichte im Ernstfall auch nach dem Willen der betreffenden Person handeln können. creu

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