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Wirtschaft: Der 0190er-Ärger geht weiter

Verbraucherverbände kritisieren neues Gesetz gegen Missbrauch von Service-Nummern

Neugier kann teuer werden: Das Handy klingelt, verstummt aber noch vor dem Abheben. Es wird ein „Anruf in Abwesenheit“ angezeigt. Wer zurückruft, hört aber nur Knacken und Rauschen, das sich später jedoch als kostspielig erweist: Selbst ein kurzer Rückruf kann je nach Netz bis zu 1,21 Euro kosten oder mehr, wenn der Anbieter noch einen Minutenpreis verlangt. Verbraucherzentralen warnen inzwischen davor, Nummern, die mit 0137-7 beginnen, zurückzurufen. Denn einige dubiose Anbieter nutzen die Nummern, die sonst meist von Fernsehsendern für Gewinnspiele verwendet werden, für betrügerische Zwecke.

Ein neues Gesetz soll noch in diesem Sommer für mehr Transparenz und besseren Verbraucherschutz im Geschäft mit 0190- und 0900-Nummern sorgen, doch der Entwurf wird von Verbraucherschützern kritisiert.

Das Regelwerk soll den Missbrauch von Nummern erschweren, mit denen Dienstleistungen über die Telefonrechnung bezahlt werden können. Das können so verschiedene Angebote wie Rechtsberatung oder Telefonsex sein, aber auch besonders günstige Ferngespräche (siehe Tabelle). Die bekanntesten sind 0190-Nummern, doch auch andere Ziffernfolgen wie die 0137 werden zur Abrechnung von Diensten genutzt. Weiß der Kunde über den Preis des Gesprächs Bescheid, können 0190-Nummern eine gute Sache sein. Schwarze Schafe in der Branche versuchen aber, die zum Teil sehr hohen Gebühren zu verschleiern. Der Kunde muss am Ende die überteuerte Rechnung zahlen.

Maximal 30 Euro

Nach Einführung des neuen Gesetzes sollen die Verbindungen zu den Service-Nummern nicht mehr als drei Euro pro Minute oder 30 Euro pro Einwahl kosten dürfen. Nach einer Stunde wird die Verbindung zudem automatisch gekappt. Die Diensteanbieter sind auch verpflichtet, vor jedem Gespräch und in der Werbung deutlich auf den Preis aufmerksam zu machen. „Immerhin ist endlich der Einstieg geschafft, um die Verbraucher vor erheblichen finanziellen Schäden zu schützen“, lobt Edda Müller, Chefin des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen (vzbv), nur verhalten. In dem Beispiel oben hätte das Gesetz nicht gegriffen: Es bezieht sich nur auf Nummern, die mit 0190 oder 0900 beginnen. Doch das reicht nicht: Auch andere Nummern können missbraucht werden, etwa die mit 0136, 0137 und 0138 beginnen, aber auch 0191-, 0192 und 0193-Nummern. Der vzbv warnt, das Problem könne sich einfach verlagern.

Die Pflicht zur Preisansage greift bei Handys darüber hinaus erst ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes. Das Wirtschaftsministerium, von dem der Vorschlag zum Gesetz stammt, begründet das mit dem höheren technischen Aufwand der Preisnennung im Mobilfunkbereich, doch Verbraucherschützerin Müller sieht in diesen beiden Punkten „zwingenden Nachbesserungsbedarf“.

Weiter sieht der Gesetzesentwurf vor, dass die Regulierungsbehörde in Bonn auf Antrag eines Betroffenen den Anbieter eines 0190-Dienstes ausfindig machen muss. Das ist heute aus Datenschutzgründen nur schwer möglich. Für Geschädigte ist es daher schwierig, sich zur Wehr zu setzen. Für die neuen 0900-Nummern soll dagegen eine Datenbank eingerichtet werden, in der Betroffene selbstständig recherchieren können. Dialer, das sind automatische Wählprogramme, die für einen Großteil des Internet-Betrugs mit 0190-Nummern benutzt werden, müssen zukünftig bei der Regulierungsbehörde registriert werden. Der Betreiber eines unregistrierten Programmes kann mit einer Geldbuße bestraft werden. Als weitere Sanktionsmöglichkeit soll dem Anbieter das Recht zur Nutzung einer Nummer entzogen werden können.

Am eigentlichen Kern des Problems gehe das Gesetz aber vorbei, sagt Sascha Borowski, der eine Beratungs-Homepage für Dialer-Geschädigte im Internet betreibt. Noch immer müssen die Betroffenen nämlich nachweisen, dass ihre Telefonkosten nicht rechtskonform entstanden sind, sondern sie falsch informiert wurden oder – typisch für Internetbetrug – die Nummer gegen ihren Willen genutzt haben, „Eine sinnvolle Regelung“, sagt Borowski, „nämlich, dass im Streitfall der Dienstanbieter nachweisen muss, dass er das Geld zu Recht verlangt, wird es offenbar auch in Zukunft nicht geben.“

Martin Uebele

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