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Wirtschaft: Der Ausstieg aus dem Grünen Punkt per Eilentscheidung verboten

Der hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat den Ausstieg des Lahn-Dill-Kreises aus dem Dualen System Deutschland (DSD) für rechtswidrig erklärt. In einer am Mittwoch veröffentlichten Eilentscheidung untersagte das Kasseler Gericht dem Kreis vorläufig, eigene Einrichtungen zur getrennten Erfassung von Verpackungsabfällen zu betreiben.

Der hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat den Ausstieg des Lahn-Dill-Kreises aus dem Dualen System Deutschland (DSD) für rechtswidrig erklärt. In einer am Mittwoch veröffentlichten Eilentscheidung untersagte das Kasseler Gericht dem Kreis vorläufig, eigene Einrichtungen zur getrennten Erfassung von Verpackungsabfällen zu betreiben. Dem Kreis wurde zudem in dem unanfechtbaren Beschluss untersagt, private Haushalte zu veranlassen, Verpackungsabfälle in die Restmülltonne zu geben. Damit hoben die Richter eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gießen auf und gaben einem Antrag des DSD auf einstweilige Anordnung statt.

Das vorläufige Verbot des Konkurrenzsystems zum DSD sei erforderlich, da die Existenz des DSD landes- oder sogar bundesweit gefährdet werden könnte, wenn weitere Landkreise dem Beispiel des Lahn-Dill-Kreises folgen würden, heißt es in der Begründung des VGH. Das Unternehmen DSD hatte die Gerichte angerufen, nachdem der Lahn-Dill-Kreis 1997 eine Anlage errichtet hatte, in der unsortierter Müll behandelt und anschließend zu fast 100 Prozent verwertet werden kann. Mit diesem Konkurrenzsystem zum DSD verstoße der Kreis gegen das Konzept der Verpackungsordnung. Die Entsorgung gebrauchter Verpackungen sei der öffentlichen Abfallentsorgung entzogen und auf die beteiligte Privatwirtschaft verlagert worden.

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