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Wirtschaft: Der Jobgipfel ist gescheitert

Regierung und Opposition können sich nicht auf eine Senkung der Körperschaftsteuer verständigen

Berlin – Nach monatelangen Verhandlungen sind die Steuerpläne, die Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) beim Jobgipfel mit den Spitzen von CDU und CSU vereinbart hatte, endgültig gescheitert. Die Körperschaftsteuer wird damit vorerst nicht von 25 auf 19 Prozent gesenkt. Auch die Erleichterungen bei der Erbschaftsteuer bei der Unternehmensnachfolge sind erst einmal vom Tisch. Rot-Grün und Union wiesen sich gegenseitig die Schuld am Scheitern der Gespräche zu. In Koalitionskreisen hieß es, die Unions-Vertreter hätten „kein Verhandlungsmandat“ gehabt. Umgekehrt kritisierten CDU-Unterhändler, SPD und Grüne hätten es mit ihren Vorschlägen „nicht auf eine Einigung“ angelegt.

Umstritten blieb bis zuletzt, wie die verabredete Senkung der Körperschaftsteuer von 25 auf 19 Prozent gegenfinanziert werden soll. Finanzminister Hans Eichel (SPD) wollte die voraussichtlichen Steuerausfälle von 6,2 Milliarden Euro nicht komplett ausgleichen. Er rechnet damit, dass mehr Unternehmen ihre Gewinne wieder in Deutschland versteuern würden, wenn die Steuersätze im internationalen Vergleich attraktiver wären. Eichel hatte in seinen ersten Kalkulationen sogar mit Mehreinnahmen von 2,2 Milliarden Euro gerechnet. Dieser so genannte Selbstfinanzierungseffekt wurde jedoch nicht nur von der Union angezweifelt, auch die Grünen hatten Bedenken.

In den Verhandlungen der Fachleute am Donnerstag hatte das Finanzministerium schließlich weitere Zugeständnisse gemacht: Die Abzugsmöglichkeiten bei der Gewinnverrechnung von Tochter- und Muttergesellschaften sollten stärker eingeschränkt werden. Das hätte zusätzlich 1,2 Milliarden Euro gebracht, so dass die Lücke nur noch eine Milliarde Euro betragen hätte. „Das reicht uns nicht“, sagte der CDU-Finanzpolitiker Peter Rzepka dem Tagesspiegel. Außerdem sei die Union ohnehin nicht mit allen Gegenfinanzierungsvorschlägen einverstanden gewesen, sagte Rzepka mit Verweis auf die geplante Ausweitung der Mindestbesteuerung von Unternehmen. Die Vorsitzende des Finanzausschusses, Christine Scheel (Grüne), bezeichnete die Einwände der Union als absurd. „Wir haben wirklich alles versucht“, sagte sie.

Bei der Erbschaftsteuer hatte die Koalition kurz vor dem Treffen neue Vorschläge unterbreitet, wie die steuerlichen Erleichterungen bei der Vererbung von mittelständischen Betrieben finanziert werden sollen. Die Finanzexperten von SPD und Grünen wollten dafür bei Vermögen oberhalb von 5,1 Millionen Euro die Steuersätze um mindestens zwei Prozentpunkte anheben. „Damit sollen größere Privatvermögen, die dem Erwerber eine höhere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit vermitteln, stärker belastet werden“, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs, der dem Tagesspiegel vorliegt. Außerdem sollten nach den Vorstellungen von Rot-Grün Immobilien anders bewertet werden. Derzeit werde Grundbesitz nur mit einem Bruchteil seines Verkehrswerts angesetzt – bei bebauten Grundstücken nur mit 50 bis 60 Prozent. Das sei auch verfassungsrechtlich bedenklich. In der Union wurde dies als der Versuch interpretiert, dass Rot-Grün sich durch die höhere Besteuerung im Wahlkampf „sozial“ präsentieren wolle.

CDU und CSU wollten sich jedoch auf die ursprünglichen Verabredungen des Jobgipfels beschränken. Bei der Vererbung von mittelständischen Unternehmen sollte danach die Erbschaftsteuer erlassen werden, wenn der Betrieb auch zehn Jahre später noch besteht. Die Union hatte vorgeschlagen, im Gegenzug die Dividendenbesteuerung anzuheben. Rot-Grün hatte das jedoch bereits zur Absenkung der Körperschaftsteuertarife verplant. Die Finanzexpertin Scheel sagte, es sei außerdem sinnvoller, innerhalb der Erbschaftsteuer eine Gegenfinanzierung zu finden.

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