zum Hauptinhalt

Wirtschaft: Der Milliardenpoker

4. Februar 2000.

4. Februar 2000. Nach einer monatelangen Abwehrschlacht gibt der Vorstand von Mannesmann auf: Für 188 Milliarden Euro geht das Unternehmen an den britischen Mobilfunkanbieter Vodafone – die bis dahin weltweit teuerste Übernahme. Der Stahlkonzern Mannesmann hatte sich in den 90er Jahren die erste private Mobilfunklizenz Deutschlands gesichert und es zu Europas größtem privaten Telekommunikationsunternehmen geschafft.

13. Februar 2000 . Der MannesmannAufsichtsrat entlässt Vorstandschef Klaus Esser und genehmigt ihm eine Abfindung von 15,3 Millionen Euro. Bereits wenige Tage zuvor hatte das Gremium Prämienzahlungen in Höhe von über 40 Millionen Euro für Esser und seine Kollegen bewilligt.

21. März 2001. Die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachts auf Untreue gegen Esser und den Mannesmann-Aufsichtsrat.

17. Februar 2003: Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage. Vor Gericht verantworten müssen sich: Klaus Esser wegen Beihilfe zur Untreue, die Mannesmann-Aufsichtsratsmitglieder Josef Ackermann, Klaus Zwickel und der Vorsitzende Joachim Funk wegen Untreue, weil sie der Prämienzahlung zugestimmt hatten. Funk selbst erhielt drei Millionen Euro, obwohl er nicht mehr dem aktiven Management angehörte. Ebenso auf der Anklagebank: Jürgen Ladberg, Ex-Betriebsratschef, und Dietmar Droste, ein früherer Mitarbeiter, der mit den Beschlüssen befasst war.

21. Januar 2004. Vor dem Düsseldorfer Landgericht beginnt unter dem Vorsitz der Richterin Brigitte Koppenhöfer der Mannesmann-Prozess. An diesem Tag entsteht ein Foto von Ackermann, das er bis heute verfluchen dürfte: Der Deutsche-Bank-Chef in Siegerpose, die Hand zum Victory-Zeichen erhoben.

22. Juli 2004. Nach 36 Verhandlungstagen spricht das Gericht alle Angeklagten frei. Zwar sei die Millionenabfindung für Esser „aktienrechtlich unzulässig“ gewesen und der Aufsichtsrat habe seine Pflicht „gravierend verletzt“. Doch hätten sich die Angeklagten bei ihrer Entscheidung in einem „unvermeidbaren Verbotsirrtum“ befunden – ein juristischer Begriff für Ahnungslosigkeit.

23. Juli 2004. Die Staatsanwaltschaft legt Revision gegen das Urteil ein und zieht vor den Bundesgerichtshof (BGH).

20. Oktober 2005. Der BGH verhandelt über den Fall. Die Richter lassen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Prämienzahlungen aufkommen. dro

-

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false