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Wirtschaft: Der Osten nimmt kaum Steuern ein

Auch 2005 flossen Milliarden von West nach Ost / Sachsen-Anhalt ist weiter das schwächste Bundesland

Von Antje Sirleschtov

Berlin - Die seit mehr als einem Jahrzehnt fließenden Milliarden-Transfers von West- nach Ostdeutschland sind regelmäßig Anlass für Neid- und Gerechtigkeitsdebatten. Jüngst war es der Verkauf des Wohnungsbestandes der sächsischen Landeshauptstadt Dresden an einen ausländischen Fonds, der in Westdeutschland die Frage aufkommen ließ, ob die Ostdeutschen mit westlichen Transfers erst Infrastruktur aufbauen und dann allein Kasse machen dürfen. Auch die schwelende Debatte um eine anstehende Finanzreform im Nachgang zur Föderalismusreform zielt vor allem auf die noch immer großen Unterschiede in der Finanzkraft der ost- und westdeutschen Länder.

Welche gewaltigen Summen auch 2005 innerhalb der Länder – und da vor allem an die ostdeutschen Länder – verteilt wurden, macht jetzt ein Bericht des Bundesfinanzministeriums deutlich. Allein der Betrag der Umsatzsteuer-Vorabverteilung lag letztes Jahr bei 11,3 Milliarden Euro. 9,2 Milliarden davon flossen von West nach Ost. Nur dadurch wurden die Steuereinnahmen in Ostdeutschland (pro Kopf gerechnet) von rund 40 auf rund 90 Prozent des gesamtdeutschen Wertes korrigiert. Darüber hinaus erhält Ostdeutschland noch weitere Mittel aus dem Länderfinanzausgleich, Bundesergänzungszuweisungen und zahlreiche Transfers der Sozialsysteme, allen voran des Rentensystems.

Vergleicht man die originäre Steuerkraft der Regionen in Ost und West und damit die Wirtschaftskraft vor der gesamtdeutschen Nivellierung, wird das noch immer herrschende Gefälle zwischen Ost und West deutlich. Letztes Jahr nahm Sachsen-Anhalt an Körperschafts- und Einkommenssteuer 378 Euro pro Einwohner ein, Hamburg dagegen 2042 Euro – mehr als das Fünffache also. Und ähnlich sieht es in allen anderen ostdeutschen Bundesländern auch aus. Selbst das eher wirtschaftsschwache Saarland übertrifft mit Pro-Kopf-Steuereinnahmen von 948 Euro den Ost-Spitzenreiter Brandenburg (513 Euro) um 85 Prozent. Nach der föderalen Umsatzsteuerverteilung übrigens beträgt die Pro-Kopf-Steuerkraft beider Bundesländer im Schnitt 1730 Euro, was die Dimension des Ausgleichs innerhalb der Westländer (Saarland als Nehmerland) und im Ost-West-Verhältnis deutlich macht.

Besonders krasses Beispiel für die Wirkung der föderalen Ausgleichsmechanismen ist Sachsen-Anhalt. Das Land, dessen Landtag am morgigen Sonntag neu gewählt wird, musste von 2004 auf 2005 eine Verringerung der originären – also eigenen – Steuerkraft hinnehmen, von 402 Euro pro Kopf auf 378 Euro pro Kopf. Dennoch hatte die Regierung des ostdeutschen Landes im letzten Jahr mehr Geld zur Verfügung als im Jahr zuvor, weil der Umsatzsteuerverteilmechanismus dafür gesorgt hat, dass Sachsen-Anhalt 2004 pro Einwohner 1314 Euro zusätzlich aus dem Westen erhielt und im Jahr 2005 pro Einwohner 1341 Euro – 30 Euro pro Einwohner mehr. Unter anderem wegen solcher Entwicklungen drängen gerade finanzstarke Länder wie Hessen, Bayern und Baden-Württemberg auf einen wettbewerbsfördernden Mechanismus bei der künftigen Verteilung der Steuereinnahmen.

Eine solche Föderalismusreform II will sich die FDP zwar verbindlich versprechen lassen, damit sie dem derzeit laufenden Reformvertrag zustimmt. Allerdings heißt es sowohl innerhalb der Bundesregierung als auch des Bundestages, dass eine umfassende Finanzreform, die die Verteilungsströme spürbar ändern würde, kaum durchführbar ist. Wenn überhaupt, dann gäbe es dazu frühestens am Ende des nächsten Jahrzehnts wieder ein politisches Zeitfenster. Denn 2019 läuft der Solidarpakt II und damit der versprochene West-Ost-Transfer aus.

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