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Wirtschaft: Der Staat hilft beim Schneefegen

Wer einen Schneeräumdienst beschäftigt, kann die Aufwendungen dafür auch dann als haushaltsnahe Dienstleistung von der Steuer absetzen, wenn die Firma nicht nur auf dem Privatgelände arbeitet, sondern auch die öffentlichen Zuwege räumt. Das hat das Finanzgericht Berlin-Brandenburg (Az.

Wer einen Schneeräumdienst beschäftigt, kann die Aufwendungen dafür auch dann als haushaltsnahe Dienstleistung von der Steuer absetzen, wenn die Firma nicht nur auf dem Privatgelände arbeitet, sondern auch die öffentlichen Zuwege räumt. Das hat das Finanzgericht Berlin-Brandenburg (Az.: 13 K 13287/10) entschieden. Die Grundstücksgrenze spiele dann keine Rolle, wenn eine haushaltsnahe Dienstleistung auf Grundlage einer öffentlich-rechtlichen Verpflichtung wie etwa dem Winterdienst erbracht wird, urteilten die Richter. Tsp

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