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Wirtschaft: Der Weg der Rentenreform: Lob für Reformpläne der Bundesregierung

Die Versicherungswirtschaft begrüßt grundsätzlich die Reformpläne der Bundesregierung, sie hält aber die Verschiebung der staatlichen Förderung für die private Altersvorsorge auf das Jahr 2002 für falsch. "Die willkürliche Entkoppelung der zusammengehörenden Bestandteile der Rentenreform hätte eine verheerende Signalwirkung gegenüber der Bevölkerung", sagte Bernd Michaels, Präsident des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Die Versicherungswirtschaft begrüßt grundsätzlich die Reformpläne der Bundesregierung, sie hält aber die Verschiebung der staatlichen Förderung für die private Altersvorsorge auf das Jahr 2002 für falsch. "Die willkürliche Entkoppelung der zusammengehörenden Bestandteile der Rentenreform hätte eine verheerende Signalwirkung gegenüber der Bevölkerung", sagte Bernd Michaels, Präsident des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Die Bevölkerung würde nur weiter verunsichert und hielte sich mit dem Abschluss von Lebensversicherungen zur privaten Altersvorsorge zurück. Dabei müsse aber jedem klar sein, dass es bei der staatlichen Förderung nur darum gehe, die entstehenden Versorgungslücken bei der gesetzlichen Rente zu schließen.

Der Verband fordert deshalb, mit der Förderung - und zwar mit einem Prozent - schon im nächsten Jahr zu beginnnen. Das Argument der Regierung, man könne sich den Beginn im Jahr 2001 nicht leisten, sei falsch, sagte Michaels. Kritik übte er auch an den Plänen der Regierung, im laufenden Gesetzgebungsverfahren einen Tarifvorbehalt einzuführen, wodurch betriebliche vor individuellen Regelungen bei der Altersvorsorge Vorrang bekämen. "Ich halte das für völlig absurd", sagte Michaels. Ansonsten fand Riesters Vorschlag weitgehend Zustimmung beim GDV: Dies gelte uneingeschränkt hinsichtlich der Garantie des Kapitalerhalts der eingezahlten Beträge und der Verpflichtung zur Zahlung einer lebenslangen Rente. Trotz der Angriffe der Investmentgesellschaften und der Banken seien diese Qualitätskriterien Voraussetzung für die staatliche Förderung geblieben. "Die förderfähigen Produkte werden beim Beginn der Rentenreform rechtzeitig am Markt sein", sagte Michaels.

Bei der Ausgestaltung der neuen Altersvorsorge wünscht sich der GDV einzelne Nachbesserungen, so etwa bei dem Verfahren der Berechnung der staatlichen Förderbeiträge und der alternativen Möglichkeit des Sonderausgabenabzugs. "Der Bürger kann bei den bestehenden Verfahrensregeln kaum überschauen, welche Eigenbeiträge er monatlich zu zahlen hat, um seinen Förderhöchstbetrag auszuschöpfen", erklärte Michaels.

Schwierigkeiten sieht Michaels bei der Umstellung von Altverträgen, die einen immensen Verwaltungsaufwand und Beratungsbedarf nach sich ziehen dürfte. Hier sei eher zum Neuabschluss zu raten. Im übrigen müsse gesehen werden, dass die bestehenden Lebensversicherungsverträge überwiegend von Menschen abgeschlossen worden seien, die sich über ihre gesetzlichen Rentenansprüche hinaus absichern wollten. Dies sei auch künftig nötig, da die neue private Altersvorsorge im wesentlichen die Lücke schließen müsse, die bei der gesetzlichen Rente entstünden.

Wird die staatliche Förderung nicht auf das Jahr 2001 vorgezogen, erwarten die Lebensversicher für das kommende Jahr nur ein Wachstum von zwei bis drei Prozent. Ansonsten sei ein Wachstum von fünf Prozent möglich. Nach einem außergewöhnlichen Zuwachs 1999 wegen der Diskussion um die Besteuerung von Lebensversicherungen erwartet die Branche 2000 ein Beitragswachstum von 2,3 Prozent auf 117 Milliarden Mark. Insgesamt werden die Beiträge der Versicherer bei unterschiedlicher Entwicklung in den einzelnen Branchen dieses Jahr um 2,2 Prozent auf 255 Milliarden Mark zulegen. Erstmals seit 1995 habe auch die Schaden- und Unfallversicherung wegen der positiven Beitragsentwicklung in der Kraftfahrtversicherung wieder ein Plus ausgewiesen. Zulegen werden auch die Krankenversicherer, die mit einem Beitragswachstum von rund vier Prozent auf 40,5 Milliarden Mark rechnen.

Wie Michaels weiter mitteilte will die Versicherungswirtschaft ab 2001 einen so genannten Ombudsmann einrichten. Der unabhängige Schlichter solle bis zu einem Streitwert von 10 000 Mark entscheiden und bis zu einem Streitwert von 100 000 Mark mpfehlungen aussprechen können. Er soll über ein Call Center erreichbar sein. Parallel dazu wollen auch die privaten Krankenversicherer einen Ombudsmann einrichten.

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