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Deutsche Geldhäuser: Mehr als nur Beraterbanken

Der Steuerskandal weitet sich aus: Standen bisher vor allem die privaten Sünder im Mittelpunkt der Kritik, stellt sich nun die Frage nach den Helfern. Mitarbeiter deutscher Geldinstitute könnten mehr als nur gute Tipps gegeben haben, glauben auch Experten.

In der Steueraffäre geraten nun auch deutsche Banken in Verdacht. Nach übereinstimmenden Medienberichten haben sie Kunden nicht nur zu liechtensteinischen Stiftungen geraten, sondern diese auch für sie verwaltet.

Insgesamt soll es sich nach bisherigem Stand um etwa 50 Stiftungen handeln, auf deren Konten hohe Millionenbeträge lagerten. Weiter wird vermutet, dass die Banken in einigen Fällen mit Codewörtern Geld auf die Konten liechtensteinischer Stiftungen überwiesen haben.

Beim Stichwort Liechtenstein misstrauisch werden

Banken-Experte Wolfgang Gerke glaubt, dass deutsche Geldinstitute durchaus zu Geldanlagen in Liechtenstein beraten haben. "Das halte ich für sehr wahrscheinlich", sagt er im Gespräch mit tagesspiegel.de.

Allein die Beratung kann seiner Ansicht nach schon eine strafbare Handlung sein. Es komme jedoch darauf an, welchen Charakter eine solche Beratung habe. "Beihilfe zum Transfer unversteuerten Geldes ist in jedem Fall strafbar", meint der Professor für Bank und Börsenwesen der Uni Erlangen/Nürnberg. "Grundsätzlich sollten Bankberater aber ohnehin schon misstrauisch werden, wenn Kunden nach Anlagemöglichkeiten in Liechtenstein fragen."

Verwalten von Stiftungen nicht illegal

Einzelne Mitarbeiter könnten durchaus versucht sein, vermögenden Kunden bei Steuerhinterziehung zu helfen, glaubt Steuerrechtsexperte Jürgen Wessing. Auslöser kann demzufolge der Wunsch sein, einem wichtigen Kunden einen Gefallen zu tun oder ihn mit illegalen Mitteln zu halten.

Deutsche Banken, die liechtensteinische Stiftungen verwalten, handeln Gerke zufolge zunächst einmal rechtens. "Grundsätzlich halte ich die Verwaltung solcher Stiftungen nicht für illegal, es sei denn, die Bank weiß, dass dort unversteuerte Gelder lagern."

Banken müssen nicht anzeigen

Bei den Steuerrazzien waren auch Niederlassungen von Dresdner Bank, Metzler, Hauck & Aufhäuser und Berenberg durchsucht worden. Die Geldhäuser wehren sich allerdings gegen die Vorwürfe. Ein Sprecher von Hauck & Aufhäuser sagt, als Bank dürfe man Kunden gar nicht in steuerrechtlichen Angelegenheiten beraten. Bei Metzler in Frankfurt heißt es, die Bank habe keine ausländischen Töchter. Es habe bei Metzler das geschilderte Geschäftsmodell nicht gegeben.

Hat eine Bank den Verdacht, dass ein Kunde Steuern hinterzieht oder hinterziehen will, dann ist sie Wessing zufolge aber auch nicht verpflichtet, das anzuzeigen. Diese Pflicht besteht laut Paragraph 138 des Strafgesetzbuches nur bei schweren Straftaten wie Hochverrat, Mord, Erpressung oder Geldfälschung. "Steuerhinterziehung gehört nicht dazu", betont Wessing.

Die verdächtigen Privatpersonen in Deutschland müssen sich inzwischen von der Hoffnung verabschieden, durch eine Zusammenarbeit mit den Fahndern ihre Situation noch zu verbessern. Ihnen drohen laut einem Zeitungsbericht Haftstrafen ohne Bewährung. Das Beweismaterial sei so erdrückend, dass die Fahnder nicht auf deren Mithilfe angewiesen seien, berichtet die "Süddeutsche Zeitung" unter Berufung auf Ermittlungskreise. Eine solche Mitarbeit würde sich strafmildernd auswirken. (saw/sf/dpa/AFP)

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