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Wirtschaft: Deutsche Post: Briefe der Konkurrenz müssen zugestellt werden

Die Deutsche Post wird nach den Worten von Vorstandschef Klaus Zumwinkel "definitiv" am 20. November an die Börse gehen.

Die Deutsche Post wird nach den Worten von Vorstandschef Klaus Zumwinkel "definitiv" am 20. November an die Börse gehen. Die Übernahme der Mehrheit von 51 Prozent der Anteile beim weltweit führenden Expressdienstleister DHL International bedeute einen "deutlichen Rückenwind" für den Börsengang. Daran änderten auch die neuen Vorgaben der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post nichts, nach denen die Post ab sofort schwere Briefe über 200 Gramm der privaten Konkurrenz befördern und zustellen muss. Im Hinblick auf den Börsengang sei diese Entscheidung "neutral", erklärte die Post am Montag in Bonn. Die Auswirkungen auf den Umsatz seien gering, erläuterte der Konzern. Positiv zu bewerten sei jedoch die mit der Regelung geschaffene Planungssicherheit. Die Post könne den Beschluss als Grundsatzentscheidung in ihr Börsenprospekt aufnehmen, sagte der Präsident der Regulierungsbehörde, Klaus-Dieter Scheurle. In dieser Sache werde es vor dem Börsengang keine anderen Beschlüsse mehr geben.

Den Wettbewerbern werde gegen ein festgelegtes Entgelt ein besserer Zugang zum Briefmarkt ermöglicht, weil sie auf das flächendeckende Beförderungs-und Zustellnetz der Post zugreifen könnten, erläuterte Scheurle die Entscheidung. Die Post muss nun die Weiterbeförderung von jedem ihrer 83 Briefzentren aus gewährleisten. Unmittelbare Auswirkungen für den Verbraucher hat die Wettbewerbsentscheidung nicht. Private Anbieter kommen bisher national gegen den weitgehenden Monopolisten Post nur auf einen Marktanteil von zwei Prozent.

Die neuen Möglichkeiten für die Post-Konkurrenz betreffen auch nur Briefe außerhalb des Post-Monopols. Das sind meist schwerere Sendungen, für die in der Regel ein Post-Porto von drei Mark oder 4,40 Mark gilt. Der gesamte deutsche Briefmarkt wird nach wie vor von der Post dominiert.

Der Konkurrent müsse einen Preis von 77 Prozent der vollen Leistung der Post zahlen, erläuterte Scheurle. Ob dies für den Verbraucher zu einem niedrigeren Porto führe, bleibe abzuwarten. Von der Konkurrenz angelieferte Briefe müssten von der Post aber genauso behandelt werden wie die eigenen. Der Verbraucher müsse also keine Verzögerungen befürchten. Der Beschluss erfolgte nach einem Antrag des Post-Konkurrenten United Parcel Service (UPS). Das Unternehmen kündigte umgehend den Gang zum Verwaltungsgericht an, um die Entscheidung hinsichtlich der Entgelt-Bemessung überprüfen zu lassen. Die Post habe sich geweigert, die genauen Kosten für ihre Leistung offen zu legen. Dies bestätigte Scheurle. Trotz mehrfacher Aufforderung habe die Post die erforderlichen Kostendaten nicht vorgelegt. Es sei deshalb nur möglich gewesen, Näherungswerte zu ermitteln. Das ermittelte Entgelt liege aber deutlich unter dem Preis, den Großkunden bislang bei der Einlieferung von Briefsendungen im Rahmen von Kooperationsverträgen mit der Post hätten zahlen müssen.

Besorgnisse aus Reihen der Belegschaft und von Gewerkschaften, der Börsengang und ein allein am Shareholder-Value ausgerichtetes Unternehmen könne zu weiterem Arbeitsplatzabbau führen, wies Zumwinkel als unbegründet zurück. "Der Börsengang wird bei der Post keine Arbeitsplätze kosten." Bei Tarifverträgen werde auch in die Besitzstände der Beschäftigten nicht eingegriffen, sicherte Zumwinkel zu. Im Zuge der Privatisierung sind in den vergangenen Jahren rund 120 000 Stellen abgebaut worden.

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