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Wirtschaft: Deutsche Telekom: Der Konzern klagt gegen die Flatrate-Entscheidung der Regulierungsbehörde

Die Deutsche Telekom AG geht gegen die Entscheidung der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post über die "Flatrate" - den Pauschaltarif für den Internetzugang - gerichtlich vor. Die Deutsche Telekom habe beim Verwaltungsgericht Köln Anfang Dezember zwei Verfahren gegen die Entscheidung angestrengt, sagte ein Sprecher der Regulierungsbehörde am Donnerstag in Bonn.

Die Deutsche Telekom AG geht gegen die Entscheidung der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post über die "Flatrate" - den Pauschaltarif für den Internetzugang - gerichtlich vor. Die Deutsche Telekom habe beim Verwaltungsgericht Köln Anfang Dezember zwei Verfahren gegen die Entscheidung angestrengt, sagte ein Sprecher der Regulierungsbehörde am Donnerstag in Bonn. In einem Fall wolle die Deutsche Telekom mit einem Eilverfahren verhindern, dass, wie von der Regulierungsbehörde gefordert, die Verbindungspreise für die Einwahl ins Internet zwischen Haupt- und Nebenzeit angeglichen würden. Zudem wolle der Konzern die Entscheidung mit einem Hauptsacheverfahren als Ganzes zu Fall bringen. Das Verwaltungsgericht bestätigte den Eingang der Telekom-Anträge.

Die Entscheidung der Regulierungsbehörde stelle einen unzulässigen Eingriff in die unternehmerische Freiheit dar, sagte ein Telekom-Sprecher. "Die Flatrate steht nicht zur Dispostion." Bislang habe die Behörde bei der Einführung von neuen Tarifen nicht eingegriffen und die Telekom wolle mit den Anträgen verhindern, dass sie es in Zukunft tue. Unabhängig von der juristischen Auseinandersetzung war die Telekom in der vergangenen Woche der Auflage des Regulierers gefolgt, Anbietern von Online-Diensten (Providern) ein Angebot für Internet-Pauschaltarife zu gewähren. Telekom-Vorstandsmitlgied Gerd Tenzer sagte, unabhängig von der formalen Richtigkeit der Flatrate-Entscheidung werde man das Angebot der Internet-Pauschaltarife für die Wettbewerber aufrechterhalten. Man glaube, dass Flatrate-Angebote notwendig und "vorübergehend eine sinnvolle Maßnahme zum Netzausbau" seien, da Telefonleitungen mit hohen Übertragungsraten (DSL) nicht kurzfristig realisierbar seien. Die Telekom verlangt nach seinen Worten Planungssicherheit beim Netzausbau, um unnötige Investitionen zu vermeiden.

Telekom-Chef Ron Sommer hatte wiederholt erklärt, dass er die Entscheidung der Behörde für inakzeptabel halte und bekämpfen wolle. Die Behörde hatte die Telekom in ihrer "Flatrate"-Entscheidung unter anderem dazu verpflichtet, ab Februar ihre Verbindungsleistung den Internet-Zugangsanbietern zu einem zeitunabhängigen Pauschaltarif anzubieten. Damit sollen Provider ihren Kunden einen kalkulierbaren Internet-Zugang zum Pauschaltarif anbieten können.

Beim Verwaltungsgericht Köln hieß es, mit dem Eilantrag wolle die Telekom die Wirkung der Regulierer-Entscheidung außer Kraft setzen, bis in einem Hauptverfahren entschieden werde. Auch dieses Hauptverfahren sei bereits eingeleitet, sagte Gerichtssprecher Berthold Clausing. Wann mit einer Entscheidung zu rechnen sei, könne er aber noch nicht sagen. Sollte der Eilantrag durchkommen, könne das Verfahren in einen langen Prozess münden, fügte er hinzu.

Ein Sprecher des Online-Anbieters AOL Europe sagte zu den Anträgen der Telekom: "Es ist ein sehr merkwürdiger Vorgang, den wir mit Verwunderung zur Kenntnis nehmen." Die Telekom streue damit unter anderem Sand in die Augen der Verbraucher und diskreditiere die Arbeit der Regulierungsbehörde.

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