zum Hauptinhalt

Wirtschaft: Deutsche Telekom: Die Bonner müssen ihren Konkurrenten vorerst keine Flatrate anbieten

Die Telekom muss ihren Konkurrenten vorläufig keinen Pauschaltarif (Flatrate) für die Internetnutzung anbieten. Das Oberverwaltungsgericht Münster stoppte in einer am Freitag veröffentlichten Entscheidung eine entsprechende Anordnung der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post.

Die Telekom muss ihren Konkurrenten vorläufig keinen Pauschaltarif (Flatrate) für die Internetnutzung anbieten. Das Oberverwaltungsgericht Münster stoppte in einer am Freitag veröffentlichten Entscheidung eine entsprechende Anordnung der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post. Der Online-Dienst AOL bezeichnete die Entscheidung des Gerichts als "herben Rückschlag" für die Entwicklung des Internets in Deutschland und für die Verbraucher.

Zur Begründung sagten die Richter, nachdem die Telekom-Tochter T-Online ihr eigenes Flatrate-Angebot für Endkunden zum 1. März vom Markt genommen habe, bestünden die von der Regulierungsbehörde befürchteten Wettbewerbsnachteile für die Mitbewerber nicht mehr. Daher sei eine sofortige Vollziehung der Anordnung unnötig. Wann über das beim Verwaltungsgericht Köln anhängige Verfahren endgültig entschieden wird, ist noch nicht abzusehen.

Die Regulierungsbehörde hatte die Telekom im November verpflichtet, ihren Konkurrenten eine Großhandels-Flatrate zu offerieren. Die Behörde befürchtete ansonsten schwere Nachteile für die Telekom-Konkurrenten, weil sie einerseits für die Vorleistungen der Telekom selbst zeitabhängige Entgelte zahlen mussten, den Endkunden jedoch aus Wettbewerbsgründen gleichzeitig eine Flatrate anbieten mussten.

Einigung erzielten die Telekom und ihre Wettbewerber jedoch in dem lange schwelenden Streit über den Gebühreneinzug für Call-by-Call-Gespräche. Die Regulierungsbehörde hatte einen Vermittlungsvorschlag gemacht. Trotz erheblicher Differenzen im Vorfeld sei nun eine einvernehmliche Lösung erreicht worden, sagte der Präsident der Behörde, Matthias Kurth. Mit der Einigung ist auch die Zukunft der Call-by-Call-Gespräche gesichert. Wegen der Forderung der Telekom, für Rechnungsstellung und Gebühreneinzug die Preise kräftig zu erhöhen, hatten die Wettbewerber mit der Einstellung des offenen Call-by-Call gedroht. Der Vorschlag der Regulierungsbehörde sieht vor, dass die Telekom ihren Wettbewerbern jedes Call-by-Call-Gespräch mit 2,8 Pfennig in Rechnung stellen darf. Hinzu kommt pro Rechnung ein Betrag von neun Pfennig. Telefonkunden müssen sich jetzt allerdings auf höhere Preise besonders bei Billiganbietern und Discountern einstellen.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false