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Wirtschaft: Deutschland AG: Abschottung gegen feindliche Übernahmen

Ein Trauma plagt die deutschen Konzernchefs: Einen Anruf vom Konkurrenten zu erhalten, der ihnen unumwunden die Übernahme des Unternehmens bekanntgibt. Jahrzehntelang kannten die im rheinischen Kapitalismus und der sozialen Marktwirtschaft produzierenden Unternehmer die feindliche Übernahme nicht.

Ein Trauma plagt die deutschen Konzernchefs: Einen Anruf vom Konkurrenten zu erhalten, der ihnen unumwunden die Übernahme des Unternehmens bekanntgibt. Jahrzehntelang kannten die im rheinischen Kapitalismus und der sozialen Marktwirtschaft produzierenden Unternehmer die feindliche Übernahme nicht. Man hatte sich in Deutschland bislang immer geeinigt und die Übernahme eines Wettbewerbers im Konsens erreicht. Selbst der erste Versuch in diesem Land - die Attacke von Krupp-Chef Gerhard Cromme auf den Thyssen-Konzern 1997 - endete in der einvernehmlichen Fusion.

Seitdem jedoch die US-Investmentbanker nach Europa gekommen sind, gilt dies nicht mehr. Außerdem interessieren sich nicht nur deutsche Konzerne für einander. Auch ausländische haben ein Auge auf deutsche Unternehmen geworfen. Feindliche Übernahmen sind also jederzeit möglich, was Mannesmann-Vorstand Klaus Esser 1999 schmerzhaft zu spüren bekam, als der britische Telekommunikationskonzern Vodafone den Betrieb im Handstreich übernahm.

Aber Konzernlenker haben keine Zeit für Traumata - sie handeln. So erhöhten sie den Druck auf die Bundesregierung und erreichten, dass Finanzminister Hans Eichel den vor rund zwei Monaten vorgelegten Gesetzentwurf zu Unternehmensübernahmen nachbesserte. Das Regelwerk soll bereits zum 1. Januar 2002 in Kraft treten. Damit stellt die Bundesregierung einen in Brüssel gefundenen Kompromiss in Frage. Dort werden jedoch die Chancen, die deutschen Vorstellungen EU-weit durchzusetzen, als gering eingeschätzt. Berlin will es dennoch versuchen. Immerhin würde zunächst das deutsche Gesetz gelten.

Im April hat zum Gesetzesvorhaben eine Anhörung der Experten aus den Wirtschaftsverbänden, Gewerkschaften und Unternehmen im Finanzministerium stattgefunden. Diesen ging es darum, die von Brüssel vorgesehene Neutralität eines Vorstands im Falle einer feindlichen Übernahme zu verhindern. Ursprünglich sollten die Vorstände eines bedrohten Unternehmens sich ruhig verhalten, eine Hauptversammlung einberufen, von ihnen ein Votum für das zukünftige Handeln einholen und dann erst reagieren. Dem Vernehmen nach hatten sich dafür insbesondere Hans-Martin Bury, Staatsminister im Kanzleramt, und Kanzler Gerhard Schröder stark gemacht.

Um eine Hauptversammlung vorzubereiten und einzuberufen, brauchen Konzerne aber mindestens 50 Tage, gab der Vertreter von BASF im Finanzministerium zu bedenken. "Ein solches Verfahren lähmt die gesamte Geschäftstätigkeit", sagt auch Jan Wulfetange, Rechtsexperte beim Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI). Ein Unternehmen könnte in diesen Wochen wertvolle Zeit für die Abwehr der Übernahme oder für konstruktive Verhandlungen über eine einvernehmliche Fusion verlieren.

Die Worte haben ihre Wirkung nicht verfehlt: Die Fachleute im Finanzministerium besserten den Gesetzentwurf prompt nach. Nun sollen sich die Vorstände der deutschen Aktiengesellschaften auf der jährlich stattfindenden Aktionärsversammlung einen Vorratsbeschluss abholen dürfen, der ihnen im Falle des Falles das Handeln erlaubt. Um den Konkurrenten abzuwehren, könnten die Unternehmen dann etwa eine Kapitalerhöhung durchführen und so den Preis des Konzerns steigern. Oder sie stoßen Unternehmensteile ab oder kaufen selber welche hinzu. Als Poison Pills, Giftpillen, sind derartige Abwehrmanöver bekannt geworden.

18 Monate soll ein derartiger Beschluss auf Vorrat gelten. Aber auch diese Beschlüsse können es für eine Aktiengesellschaft in sich haben. Denn der Kapitalmarkt könnte sie bestrafen, da sie den Anschein vermitteln, sich abzuschotten, sagt Wulfetange. Außerdem könnten die einflussreichen institutionellen Anleger die Vorratsbeschlüsse verhindern.

Der BDI kann aber gut mit der geplanten Lösung leben. Der Verband hatte dem Finanzministerium auch vorgeschlagen, die Macht des Aufsichtsrats zu stärken. Der Aufsichtsrat könnte schnell zusammenkommen und vor allem wären die Arbeitnehmer an einer Entscheidung über die Zukunft des Unternehmens beteiligt. Eine derartige Lösung würde auch die IG Metall begrüßen, deren Mitglieder in Zukunft am stärksten von Übernahmegelüsten betroffen sein dürften. "Die Arbeitnehmer und ihre Vertreter müssten die Möglichkeit haben, das Übernahmeangebot selbst zu beurteilen", sagt Heinz Hawreliuk, Leiter der Unternehmensmitbestimmung bei der IG Metall. Doch wird eine Stärkung des Aufsichtsrats bei den Verhandlungen in Brüssel noch schwerer durchzusetzen sein.

In Berlin geht das nationale Übernahmegesetz weiter seinen Weg. Ende Mai soll das Kabinett den Gesetzentwurf billigen. Der BDI zumindest ist bislang mit dem Finanzminister zufrieden. "Das Ministerium hat gute Arbeit geleistet", sagt Jan Wulfetange. Das wird sich in Brüssel zeigen.

Ulrike Fokken

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