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Wirtschaft: Die Abgeltungssteuer

Die Einigung der europäischen Finanzminister auf eine Zinssteuer hat erhebliche Konsequenzen auch für das deutsche Steuerrecht. Erst im Dezember hatte sich Finanzminister Eichel durchgerungen, eine Abgeltungssteuer in Deutschland einzuführen.

Die Einigung der europäischen Finanzminister auf eine Zinssteuer hat erhebliche Konsequenzen auch für das deutsche Steuerrecht. Erst im Dezember hatte sich Finanzminister Eichel durchgerungen, eine Abgeltungssteuer in Deutschland einzuführen. Damit werden Zinserträge künftig anders besteuert als die restlichen Einkommen von Steuerpflichtigen. Heute müssen Zinserträge, die über den Freigrenzen liegen, zum persönlichen Steuersatz versteuert werden. Die Bundesregierung vermutet, dass sich bis zu 100 Milliarden Euro steuerpflichtiger Guthaben auf Konten in europäischen Nachbarländern befinden, ohne dass die Zinserträge deklariert werden. Die in Deutschland geplante Quellensteuer soll bei etwa 25 Prozent der Zinserträge liegen, konkrete Pläne will das Finanzministerium im März vorstellen. Wie die Amnestie für Steuersünder gestaltet wird, die ihr Schwarzgeld nach Deutschland zurück bringen, wird wohl noch einmal überprüft werden. Bisher hatte die Bundesregierung vor, Steuersünder straffrei davonkommen zu lassen, wenn sie bei der Rückführung des Schwarzgeldes 25 Prozent des Geldes abliefern. Die Mehreinnahmen aus dem amnestierten Geld sollten die anfangs zu erwartenden Ausfälle aus der Abgeltungssteuer kompensieren. Das lohnt sich jedoch nur für Schwarzgeldbesitzer, die aus komplett unversteuertem Einkommen Reserven im Ausland gebildet haben und sich ehrlich machen wollen. Alle anderen werden überlegen, ob sie ihr Geld zurückholen. Denn die Hauptfluchtländer werden Eichel erst einmal keine Kontrollmitteilungen schicken. uwe

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