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Wirtschaft: Die Einladung zur HV fehlt

Der Job eines Investor-Relations-Managers kann ziemlich hart werden - vor allem, wenn etwas mit der Einladung zur Hauptversammlung an die Anleger schiefgeht. Dabei konnte Andrea Klemme, Investor-Relations-Managerin bei der Cybernet Inc.

Der Job eines Investor-Relations-Managers kann ziemlich hart werden - vor allem, wenn etwas mit der Einladung zur Hauptversammlung an die Anleger schiefgeht. Dabei konnte Andrea Klemme, Investor-Relations-Managerin bei der Cybernet Inc. gar nichts dafür, daß die Anleger des Internet-Dienstleisters keine Einladung zur Hauptversammlung nach München bekommen hatten.Der Grund: Da Cybernet ein amerikanisches Unternehmen ist, haben Banken in Deutschland keine gesetzliche Verpflichtung, Unterlagen wie Einladungen zur HV an die deutschen Anleger weiterzureichen. Also tun es die Banken auch nicht. "In der ersten halben Stunde der Hauptversammlung mußten wir den erbosten Anlegern erst einmal erklären, wieso sie nicht automatisch die Einladung bekommen hatten", erklärt Klemme.Durch diesen Informations-Stau droht der Neue Markt Schaden zu nehmen. Zwar sind interessante Werte aus dem Ausland gern gesehene Marktteilnehmer. Doch bei der Weitergabe von Informationen werden sie ausgebremst. "Das ist eine Benachteiligung ausländischer Gesellschaften", erbost sich Rainer Westermann, Senior Vice President Corporated Relations bei der LHS-Group, die ebenfalls am Neuen Markt notiert ist.Es ist zwar nicht davon auszugehen, daß viele deutsche Anleger den Weg ins Ausland antreten, um an der Hauptversammlung teilzunehmen. Doch das müssen sie gar nicht, um ihre Rechte wahrzunehmen. Bei den amerikanischen Gesellschaften können Anleger zum Beispiel mit der sogenannten Proxy-Card auf postalischem Wege mit abstimmen. Doch die schlummern bei der Deutsche Börse Clearing AG, da sie bei der amerikanischen Lagerstelle im Aktienregister stellvertretend für alle deutschen Aktionäre eingetragen ist. Anleger müssen schon Eigeninitiative ergreifen, wollen sie ihre Eigentümerrechte wahrnehmen und ihre Unterlagen von den Banken anfordern - sofern sie den HV-Termin mitbekommen.Anlegerschützer steigen angesichts des Infostaus auf die Barrikaden: "Ich bin entsetzt", sagt Jörg Pluta, Geschäftsführer der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW). Das Problem sei neu, da viele Auslandsunternehmen am Neuen Markt ihre Börsenerstzulassung haben und gezielt deutsche Anleger ansprechen wollen. Außerdem haben nach seiner Einschätzung viele Neue-Markt-Werte nur deshalb einen Sitz im Ausland, um Vorteile im Gesellschaftsrecht auszunutzen.Folge: Bei vielen ausländischen Unternehmen am Neuen Markt stellen die deutschen Anteilseigner mittlerweile den Löwenanteil der Aktionäre. Beispiel LHS: "Wir haben ungefähr 20 000 deutsche Aktionäre", sagt LHS-Manager Westermann. Sie würden rund ein Drittel der Aktien halten, die im Streubesitz sind. Doch zur LHS-Hauptversammlung hat nur ein einziger deutscher Anleger, der aus Zeitungsberichten von der Veranstaltung erfahren hat, von seiner Bank die Abstimmungsunterlagen angefordert.Die Depotbanken berufen sich auf die Gesetzeslage: Nach Angaben der Commerzbank gelte der entsprechende Paragraph 128 im Aktiengesetz nur für deutsche, nicht für ausländische Gesellschaften. Diese Haltung bestätigt ein Referent beim Bundesverband deutscher Banken. Anlegern entgingen aber keine wesentlichen Informationen, da sie "gemäß der Ziffer 16 der Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte auch an Aktionäre von Auslandsgesellschaften weitergereicht würden", sagt Georg Baur, Abteilungsleiter beim Bankenverband. Solche Informationen seien zum Beispiel die Ankündigung einer Kapitalerhöhung oder einer Übernahme. Problem sei vielmehr, daß viele Gesellschaften mit Sitz im Ausland ihre Informationen zu spät weitergeben. Seine Erklärung: "Die Einladungsfristen zur HV sind im Ausland oft erheblich kürzer als in Deutschland."Auch die Deutsche Börse sieht sich zu Unrecht an den Pranger gestellt. "Wir bekommen die Einladungen zu den Hauptversammlungen zum Beispiel von den Lagerstellen in den USA", erläutert ein Sprecher der Börse. Diese Information würde die Börse an die Banken weiterreichen. "Damit haben wir unseren Auftrag erfüllt."Für die Anlegerschützer ist das kein Trost. Die DSW fordert daher, daß die Banken alle Einladungen zur HV an die Anleger weiterleiten. "Sonst nimmt der Finanzplatz Schaden", befürchtet DSW-Geschäftsführer Pluta.

HOLGER ALICH, HB

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