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Wirtschaft: Die Gerichte haben über die Pflichten des Arbeitgebers entschieden

Ein Fall, der täglich vorkommt: Eine Firma gerät in Zahlungsschwierigkeiten. Die Löhne und Gehälter werden immer unregelmäßiger gezahlt.

Ein Fall, der täglich vorkommt: Eine Firma gerät in Zahlungsschwierigkeiten. Die Löhne und Gehälter werden immer unregelmäßiger gezahlt. Irgendwann platzt einem Mitarbeiter der Kragen: Er "schmeißt die Brocken" hin und will erst wieder arbeiten, wenn die ausstehenden Löhne gezahlt sind. Hat er das Recht dazu - oder einen Kündigungsgrund geliefert?

Für die Antwort auf die Frage ist zunächst zu klären: Wann muss der Arbeitgeber das Verdiente ausgezahlt haben? Wo dies nicht im Tarif- oder Einzelarbeitsvertrag geregelt ist, gilt das Bürgerliche Gesetzbuch. Danach ist das Arbeitsentgelt "nach der erbrachten Arbeitsleistung" zu zahlen. Abrechnungszeitraum ist meistens der Monat. Unter Berücksichtigung des Zeitaufwandes für das Ausrechnen des Entgelts und der Laufzeit der Banküberweisungen sollten die Arbeitnehmer spätestens zehn Tage nach dem Ende des Abrechnungszeitraums das Geld auf dem Konto haben. Ist das nicht der Fall, so kann der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber "mahnen" und ankündigen ("in Verzug setzen"), dass er mit der Arbeit aussetzen wird, falls die verspätete Überweisung zur Regel werden sollte. Außerdem kann er Schadenersatzansprüche anmelden, etwa die Zinsen für einen (wegen des fehlenden Gehalts) beanspruchten Kredit.

Die Arbeitsgerichte haben verspätete Lohnzahlungen so beurteilt

Hat ein Arbeitnehmer zwar seine Lohnabrechnungen erhalten, bis auf Abschlagszahlungen drei Monate lang aber kein Geld mehr, so darf er sein Arbeitsverhältnis fristlos aufkündigen. (Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, 2 (4) Sa 1313/98).

Zahlt ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter verspätet Lohn/ Gehalt, so muss er den Zinsschaden ersetzen, allerdings muss der Arbeitnehmer seine Ansprüche innerhalb der tariflichen Ausschlussfristen geltend machen. (Bundesarbeitsgericht, 8 AZR 371/96).

Arbeitgeber müssen Löhne und Gehälter auch dann voll auszahlen, wenn sie in finanziellen Schwierigkeiten stecken; sie können nicht verlangen, dass ihre Mitarbeiter ihnen einen Teil des Verdienstes stunden.(Landesarbeitsgericht München, 4 Sa 736/95).

Hat ein Arbeitgeber eineinhalb Monatsverdienste nicht überwiesen, so handelt es sich um einen "erheblichen" Lohnrückstand, der den Arbeitnehmer berechtigt, seine Arbeit vorübergehend einzustellen. (Arbeitsgericht Hannover, 9 Ca 138/96).

Schuldet ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter Lohn für einen längeren Zeitraum, so darf dieser sich weigern, weiter zu arbeiten, ohne damit einen Kündigungsgrund geliefert zu haben. (Bundesarbeitsgericht, 2 AZR 387/95)

Gewinnt ein Arbeitnehmer einen Kündigungsschutzprozess, so muss der Arbeitgeber den Lohn nachzahlen. Lässt der sich damit Zeit, so dass die Nachzahlung im folgenden Jahr mit dem regulären Gehalt zusammenfällt und zu einer deutlich höheren Steuerprogression führt, so muss der Arbeitgeber die Differenz ersetzen. (Bundesarbeitsgericht, 8 AZR 633/96)

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