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Wirtschaft: „Die Leute glauben, Steuerhinterziehung sei legitim“

Wolfgang Spindler, Präsident des Bundesfinanzhofs, über das komplizierte Steuerrecht, Staatsverdrossenheit und Elterngeld

Herr Spindler, haben Sie Ihre Steuererklärung schon gemacht?

Die Steuererklärung für 2004, ja, die habe ich pünktlich abgeliefert. Aber für 2005 noch nicht. Da sammele ich noch Belege.

Sie machen Ihre Steuererklärung selber?

Ja.

Viele Menschen, die jetzt über ihrer Steuererklärung brüten, haben das Gefühl, überfordert zu sein. Und viele verschenken Geld, weil sie sich nicht auskennen. Wie gerecht ist ein Steuersystem, das die Bürger nicht verstehen?

Unser System ist für den normalen Steuerpflichtigen schwer zu durchschauen. Das hat zwei Gründe: Zum einen wird das Steuerrecht ständig zu anderen, außersteuerlichen Zwecken missbraucht. Und zum anderen versuchen wir, jedem Einzelfall Rechnung zu tragen. Durch das Bemühen um Einzelfallgerechtigkeit wird das System aber so unüberschaubar, dass sich der Einzelne nicht mehr auskennt und möglicherweise Chancen zur steuerlichen Entlastung ungenutzt bleiben. Und so entsteht Ungerechtigkeit.

Trotzdem hat die große Koalition jetzt die steuerliche Absetzbarkeit von Steuerberaterkosten eingeschränkt.

Ich finde das gesellschaftspolitisch problematisch. Das Recht ist kompliziert, und der einzelne Steuerpflichtige kann sich dem nicht entziehen. Er muss Jahr für Jahr eine Steuererklärung abgeben, und falls er das nicht tut oder etwas falsch macht, droht ihm eine Strafe. Dann muss man ihm aber wenigstens die Möglichkeit geben, die mit der Beratung verbundenen Kosten von der Steuer abzusetzen.

Finanzminister Peer Steinbrück hat angekündigt, dass er gemeinsam mit Steuerberatern nach besonders unsinnigen Vorschriften im Steuerrecht suchen und diese streichen will. Wie viele Paragrafen werden diesen Ausleseprozess überleben?

Ich vermute, sehr viele. Hinter jeder Ausnahmeregelung stecken ein politischer Wille und eine gesellschaftlich relevante Gruppe. Es wäre aber schon viel gewonnen, wenn die Politik das Steuerrecht nicht ständig mit anderen Zwecken überfrachten würde. Das zerstört die Systematik und führt zu Fehlentwicklungen, die dann wieder korrigiert werden müssen.

Sie meinen die Abschreibungsmodelle?

Ja. Man will etwas fördern, dann sieht man, es geht in die falsche Richtung, und dann fährt man diese Abschreibungsmöglichkeit – möglicherweise unter Einschränkung des Vertrauensschutzes – wieder zurück.

Darf der Gesetzgeber nichts neu regeln?

In abgeschlossene Veranlagungszeiträume darf der Gesetzgeber aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht eingreifen. Ansonsten darf die Rechtsprechung den Gesetzgeber nicht zu sehr einengen. Die Politik muss auf veränderte Rahmenbedingungen reagieren können. Und wenn es neue politische Mehrheiten gibt, muss der Gesetzgeber Dinge auch anders regeln dürfen. Problematisch wird es, wenn die neuen Gesetze eine Rückwirkung entfalten und schützenswerte Investitionen der Steuerzahler entwerten.

Was heißt das?

Wenn jemand eine Investition tätigt, etwa eine Immobilie kauft, und das in Hinblick auf eine bestimmte steuerliche Förderung tut, dann macht er das ja nicht nur für ein Jahr, sondern der Anlagezeitraum ist viel länger – etwa zehn Jahre. Wird dann nach drei Jahren die steuerliche Förderung plötzlich abgeschnitten, dann geht die Kalkulation nicht mehr auf. In einem solchen Fall braucht man schonende Übergangsregelungen. Deshalb halten wir auch die nachträgliche Verlängerung der Spekulationsfrist beim Verkauf von Immobilien von zwei auf zehn Jahre für verfassungswidrig und haben diese Frage dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt.

Was passiert, wenn der Gesetzgeber das Vertrauen der Steuerzahler enttäuscht?

Dann fördert er die Staatsverdrossenheit. Die Leute verstehen das nicht. Und befolgen möglicherweise die Gesetze nicht mehr.

Sie meinen, die Leute hinterziehen Steuern, weil sie sich vom Staat schlecht behandelt fühlen – sie handeln sozusagen in Notwehr?

Das ist genau das Problem. Die Leute glauben, Steuerhinterziehung sei eine legitime Selbsthilfe.

Seit vergangenem Jahr führt die Finanzverwaltung Kontenabfragen durch. Zu Recht?

Ja. In seinem Urteil zur Spekulationssteuer hatte das Bundesverfassungsgericht seinerzeit beanstandet, dass die Finanzverwaltung nicht kontrollieren kann, ob ein Anleger seine Spekulationsgewinne in der Steuererklärung angibt. Wenn der Gesetzgeber dann entsprechende Kontrollmöglichkeiten entwickelt, darf man ihm dabei nicht in den Arm fallen.

Sie kritisieren, dass das Steuerrecht durch politische Ziele überfrachtet wird. Was sollte die Politik tun?

Wenn der Gesetzgeber bestimmte Gruppen fördern möchte, dann soll er diese Subventionen im Zulagenrecht ausweisen. Dann weiß auch jeder, was es kostet.

Eine völlig ideologiefreie Steuerpolitik scheint es aber nicht zu geben, wie doch die Diskussion über die steuerliche Absetzbarkeit der Betreuungskosten gezeigt hat.

Genau das meine ich. Egal, ob es um Familienpolitik, Beschäftigungspolitik, Umwelt, Verkehr, Energie, Wohnungsbau, Denkmalschutz oder Vermögensbildung geht, alles wird über das Steuerrecht gelenkt. Das überfordert das Steuerrecht.

Wird die soziale Leistung der Familien im Steuerrecht ausreichend gewürdigt?

Man muss bei der Familienförderung einige Dinge unterscheiden. Wir haben einmal den steuerlichen Bereich. Da gibt es Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts etwa zum Existenzminimum der Eltern und der Kinder – die sind im Wesentlichen umgesetzt. Und dazu gehört auch die Frage, ob und wie man die Kinder-Betreuungskosten steuerlich berücksichtigt. Alles was darüber hinausgeht, sollte außerhalb des Steuerrechts geschehen. Etwa über das Elterngeld. Das halte ich für den eindeutig besseren Weg.

Im Wahlkampf war viel von einer Radikalvereinfachung die Rede. Glauben Sie, dass wir eine radikale Vereinfachung des Steuersystems noch erleben werden?

Nein. Ich glaube aber auch nicht, dass ein radikaler Umbau des Steuersystems wünschenswert wäre. Man kann die Wirtschaft nicht von heute auf morgen mit einem völlig neuen Steuersystem konfrontieren. Man sollte stattdessen die Auswüchse im geltenden System zurückschneiden und, soweit möglich, die Ausnahmen herausfiltern, aber das System im Grundsatz erhalten – jedenfalls bei der Einkommensteuer. Alles andere funktioniert nicht, und wir hätten dazu auch gar nicht die nötige Reformkraft.

Statt einer Vereinfachung haben wir eine weitere Verkomplizierung erlebt. Jetzt sollen Privatleute den Arbeitsmarkt in Schwung bringen, indem sie Handwerker engagieren und die Rechnung von der Steuer absetzen können. Sind die privaten Haushalte damit nicht überfordert?

Das gibt bestimmt wieder Probleme! Wir kennen das schon von den haushaltsnahen Dienstleistungen, die man bereits seit drei Jahren von der Steuer absetzen kann. Viele Fälle landen vor den Finanzgerichten, die entscheiden müssen, was als „haushaltsnahe“ Dienstleistung gilt: das Streichen des Hauses von außen nicht, der Innenanstrich schon. Ein erstes Verfahren ist jetzt auch beim BFH anhängig. Diese Regelungen sind gut gemeint, aber führen immer zu einer Vielzahl von Prozessen.

Viele Ihrer Urteile laufen ins Leere, weil der Gesetzgeber nach missliebigen Entscheidungen einfach das entsprechende Gesetz ändert. Ärgert Sie das?

Verfassungsrechtlich ist das in Ordnung. Aber der Gesetzgeber sollte schon überlegen, ob er wirklich in jedem Fall reagieren muss und oder ob er mit einer solchen Einzelfallregelung nicht die Steuersystematik beeinträchtigt.

Auch die Finanzverwaltung sabotiert Sie, indem sie Ihre Urteile nicht im Bundessteuerblatt veröffentlicht.

Die Verwaltung ist nach meiner Auffassung grundsätzlich an die Entscheidungen des Bundesfinanzhofs gebunden – und zwar an alle. Allerdings gibt es tatsächlich eine Anweisung der Finanzverwaltung an die Finanzämter, Urteile nur dann anzuwenden, wenn sie im Bundessteuerblatt veröffentlicht sind.

Für den einzelnen Steuerzahler ist das schwer zu verstehen.

Entscheidungen zugunsten der Steuerzahler, die den Staat Geld gekostet hätten, sind früher ein, zwei, drei Jahre lang nicht im Bundessteuerblatt veröffentlicht worden. Aber seit einigen Monaten ändert sich das. Unsere Entscheidungen werden schneller veröffentlicht. Wir sind in dieser Frage auch im Gespräch mit dem Bundesfinanzministerium, und wir sind da auf einem guten Weg.

Das Interview führte Heike Jahberg.

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