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Wirtschaft: Die niedrigere Spekulationssteuer ist für Experten eine "Luftnummer" - sie wird ohnehin umgangen

Die Pläne von Bundesfinanzminister Hans Eichel, im Zuge der Unternehmensteuerreform Gewinne aus Wertpapierspekulationen nur noch zur Hälfte zu besteuern, ist nach Aussage von Dieter Ondracek, Vorsitzender der Deutschen Steuer-Gewerkschaft, für Privatanleger eine reine "Luftnummer". Da bislang kein wirksames Kontrollverfahren zur Überprüfung von Spekulationsgewinnen existiere, würden private Wertpapierbesitzer ihre Gewinne sowieso nur selten erklären, sagte Ondracek in einem Gespräch mit dem Handelsblatt.

Die Pläne von Bundesfinanzminister Hans Eichel, im Zuge der Unternehmensteuerreform Gewinne aus Wertpapierspekulationen nur noch zur Hälfte zu besteuern, ist nach Aussage von Dieter Ondracek, Vorsitzender der Deutschen Steuer-Gewerkschaft, für Privatanleger eine reine "Luftnummer". Da bislang kein wirksames Kontrollverfahren zur Überprüfung von Spekulationsgewinnen existiere, würden private Wertpapierbesitzer ihre Gewinne sowieso nur selten erklären, sagte Ondracek in einem Gespräch mit dem Handelsblatt. Die jetzt geplante Regelung diene allenfalls dazu, den Spekulanten die Rückkehr zur Steuerehrlichkeit zu erleichtern.

Auch die Bundessteuerberaterkammer teilte in einer Stellungnahme diese Einschätzung. Nach Eichels Vorstellungen sollen mit In-Kraft-Treten der Unternehmensteuerreform Gewinne aus Spekulationsgeschäften nach dem so genannten Halbeinkünfteverfahren besteuert werden. Dieses Verfahren ist bereits für ausgeschüttete Gewinne von Kapitalgesellschaften und optierenden Personenunternehmen vorgesehen. Danach sind Gewinne nur noch zur Hälfte mit dem individuellen Einkommensteuersatz zu versteuern. Unter Spekulationsgeschäften sind Veräußerungen von Grundstücken und anderen Wirtschaftsgütern wie etwa Wertpapieren zu verstehen, die innerhalb der Zeitspanne von einem Jahr gekauft und wieder veräußert werden.

Weder das Bundesfinanzministerium noch einzelne Länder können die Steuereinnahmen aus Spekulationsgewinnen konkret beziffern. Die Gewinne würden aus der Einkommensteuerstatistik nicht herausgerechnet, hieß es in den Ministerien. Nach Aussage von Ondracek gehen dem Staat durch die fehlende Kontrolle von Spekulationsgewinnen jedenfalls rund drei Milliarden Mark Steuern pro Jahr verloren. Den Grund dafür sieht er im derzeitigen Besteuerungsverfahren. Danach muss ein Steuerpflichtiger, der innerhalb der Spekulationsfrist einen Gewinn erzielt, diesen in seiner Steuererklärung angeben. Kommt er seiner Verpflichtung nicht nach und entgehen dem Staat dadurch Steuereinnahmen, macht er sich wegen Steuerhinterziehung strafbar. "Das Problem ist allerdings, dass dem Staat kein Kontrollinstrument zur Verfügung stehen, die ordnungsgemäße Erklärung zu überprüfen", erklärte Ondracek. Banken sind nach dem so genannten "Bankengeheimnis" nicht verpflichtet, die Finanzämter über Spekulationsgewinne einzelner Steuerpflichtiger zu informieren.

Das Konzept von Eichel zur niedrigeren Besteuerung von Spekulationsgewinnen ist laut Ondracek lediglich eine "Beruhigungspille", um die wieder aufkommende Diskussion um eine "Gerechtigkeitslücke" im rotgrünen Steuerkonzept zu klein zu halten. Weil Eichel Kapitalgesellschaften die steuerfreie Veräußerung ihrer Unternehmensbeteiligungen ermöglichen wolle, müsse er jetzt auch bei den Privatanlegern nachziehen. "Die Konsequenz muss dann aber eigentlich sein, Spekulationsgewinne ganz steuerfrei zu stellen". Damit bekäme Eichel aber ein neues Problem: "Dann muss er auch Spekulationsgewinne aus der Veräußerung von Grundvermögen völlig steuerfrei stellen.

Der Steuerrechtsexperte Klaus Tipke hat indes wegen Verfassungswidrigkeit seiner Spekulationsgewinne geklagt und will nun ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts erreichen. Tipke begründet die Verfassungswidrigkeit der geltenden Besteuerungsregelung mit einem Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung. Wer die Gewinne deklariere, zahle Steuern, wer dies nicht tue, komme ungeschoren davon.

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