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Diskriminierung: Polnische Arbeitnehmer in Deutschland bekommen mehr Rechte

Der Europäische Gerichtshof hat deutsches Recht kassiert, das die Möglichkeiten polnischer Arbeitnehmer einschränkt. Nur Teile des Gesetzes sind rechtens.

Die gängige Praxis für die Entsendung polnischer Arbeitnehmer nach Deutschland verstößt gegen das EU-Recht der Dienstleistungsfreiheit. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden. Die EU-Dienstleistungsfreiheit erlaubt es Bürgern, in einem anderen Mitgliedsstaat der EU unter den dort geltenden Vorschriften zu arbeiten. 

Nach deutschem Recht können aber nur Unternehmen mit einem Firmensitz in Deutschland Werkverträge mit polnischen Unternehmen über die Entsendung von Arbeitnehmern abschließen.

Der EuGH teilte mit, dass die Vereinbarungen zwischen Deutschland und Polen "nur unter Beachtung des Gemeinschaftsrechts" angewendet werden könnten. Man dürfe Grundfreiheiten nicht aufgrund der Tatsache beschneiden, dass man Firmen mit Sitz in Deutschland leichter überprüfen könne.

Deutschland hatte ebenso wie Österreich vor dem Beitritt Polens zur EU vom Mai 2004 eine Sonderregelung hinsichtlich der Arbeitnehmer aus den neuen Mitgliedstaaten erwirkt. Unter anderem wurde damit die Einstellung von Ausländern in Arbeitsamtsbezirken verhindert, deren Arbeitslosenquote mehr als 30 Prozent über der deutschen Durchschnittsquote liegt. Diese Regel verstoße allerdings nicht gegen EU-Recht, urteilten die Richter.  

Quelle: ZEIT ONLINE, dpa

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