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Wirtschaft: Dosenpfand: EU prüft Klagen gegen die geplante Regelung

Die rot-grüne Bundesregierung bekommt beim geplanten Zwangspfand für Dosen und Einwegflaschen Druck aus Brüssel. Die EU-Mitgliedsländer Frankreich, Österreich und Luxemburg haben bei der EU-Kommission Einwände gegen das Zwangspfand erhoben, das Anfang 2002 eingeführt werden soll.

Die rot-grüne Bundesregierung bekommt beim geplanten Zwangspfand für Dosen und Einwegflaschen Druck aus Brüssel. Die EU-Mitgliedsländer Frankreich, Österreich und Luxemburg haben bei der EU-Kommission Einwände gegen das Zwangspfand erhoben, das Anfang 2002 eingeführt werden soll. Auch Großbritannien und Italien wollen im Rahmen des vorgeschriebenen Notifizierungsverfahrens Wettbewerbsbedenken geltend machen.

In den Stellungnahmen der drei EU-Länder, die dem Handelsblatt vorliegen, wird der Bundesregierung vorgeworfen, mit dem Zwangspfand faktisch Handelsbarrieren gegenüber ausländischen Getränke-Importeuren zu errichten. So heißt es in der Mitteilung des österreichischen Wirtschaftsministeriums, die Maßnahme verletze die Freiheit des Warenverkehrs. Ausländische Anbieter, die ihre Getränke vorwiegend in Einweggebinden nach Deutschland exportierten, würden "in nicht gerechtfertigter Weise benachteiligt". Die Belastungen durch gesonderte Produktion und Logistik würden den gesamten europäischen Markt spalten.

Die Getränke-Importeure fürchten Einbußen auf dem umsatzstarken deutschen Markt. "Für die französischen Hersteller, die vorwiegend in Einwegflaschen produzieren, entstünde eine erhebliche De-facto-Diskriminierung", schreibt das Europaministerium in Paris. Von den zehn in Deutschland meist verkauften Mineralwasser-Marken kommen vier aus Frankreich.

Zudem bezeichnet Österreich die beabsichtigte Lenkungswirkung als fragwürdig. Die Differenzierung nach ökologisch guten und schlechten Getränkeverpackungen sei wissenschaftlich nicht gerechtfertigt. Nach Auffassung von Frankreich und Luxemburg verstößt der nationale Vorstoß Deutschlands sogar gegen die europäische Verpackungsrichtlinie von 1994, die keine Unterscheidung von ökologischen und weniger ökologischen Gebinden kenne. Innerhalb der Gemeinschaft existiert ein Zwangspfand bereits in Schweden und Dänemark. Das dänische wird vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) beklagt.

Die EU-Kommission kann in das nationale Gesetzgebungsverfahren eingreifen, wenn andere EU-Mitglieder Einwände erheben. Angesichts drohender Schadenersatzklagen und möglicher Beschwerden vor dem EuGH kann Brüssel die Bundesregierung auffordern, Bedenken aus dem Ausland auszuräumen. In der Kommission gibt es entschiedene Gegner des Zwangspfandes. Dies deutete sich bereits im März an, als Brüssel wegen der Mehrwegquote für Mineralwasser in der deutschen Verpackungsverordnung Klage vor dem EuGH einreichte. Nach Überzeugung der Brüsseler Dienststellen ist die Quote binnenmarktfeindlich und diskriminiert Einwegverpackungen.

Das Bundesumweltministerium reagierte dagegen gelassen. Es bestehe kein Anlass, die geplante Bundesrats-Beratung am 22. Juni zu verschieben, teilte das Ministerium mit. Sollten sich Bundesrat und Bundesregierung für eine Verordnung mit einigen Änderungen entscheiden, müsste diese ohnehin erneut der Kommission gemeldet werden. Das Zwangspfand sei europakonform, sagte ein Sprecher.

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