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Wirtschaft: Drei Seiten Papier über das Ende des Bergbaus

DAS ENDE 2018 Die subventionierte Förderung der Steinkohle wird Ende 2018 beendet. Das ist der Kern der „Eckpunkte einer kohlepolitischen Verständigung von Bund, Land Nordrhein-Westfalen und Saarland, RAG AG und IG BCE“, auf die sich die Teilnehmer am Mittwochabend verständigten.

DAS ENDE 2018

Die subventionierte Förderung der Steinkohle wird Ende 2018 beendet. Das ist der Kern der „Eckpunkte einer kohlepolitischen Verständigung von Bund, Land Nordrhein-Westfalen und Saarland, RAG AG und IG BCE“, auf die sich die Teilnehmer am Mittwochabend verständigten. Unterzeichnet ist die dreiseitige Vereinbarung von den Bundesministern Peer Steinbrück (SPD, Finanzen), Michael Glos (CSU, Wirtschaft) und Thomas de Maizière (CDU, Kanzleramt), den Ministerpräsidenten Jürgen Rüttgers (CDU, NRW) und Peter Müller (CDU, Saarland) sowie RAG-Chef Werner Müller und dem IG BCE-Vorsitzenden Hubertus Schmoldt.

DIE ÜBERPRÜFUNG 2012

Der deutsche Bundestag überprüft 2012 „auf der Grundlage eines gemeinsamen Berichts der Bundesregierung mit den Landesregierungen von NRW und Saarland“, ob der Steinkohlebergbau doch noch weiter gefördert wird. Dabei sind Gesichtspunkte der Wirtschaftlichkeit , der Energieversorgung und „der übrigen energiepolitischen Ziele “ zu berücksichtigen. Ferner sind dem Bericht „Gutachten anerkannter Wirtschaftsforschungsinstitute zugrunde zu legen und beizufügen“. Schließlich soll der Regierungsbericht bis zum 30. Juni 2012 dem Bundestag und den Landtagen von NRW und dem Saarland zugehen.

DIE FINANZIERUNG

Die bis 2018 anfallenden Beihilfen sowie die Stilllegungs- und Ewigkeitslasten sollen „mit einer Vereinbarung zwischen dem Bund, dem Land NRW und dem Saarland durch Gesetz geregelt werden“. Das Beteiligungsvermögen der RAG wird vollständig in die Finanzierung der Ewigkeitslasten eingebracht; diese Spätschäden des Bergbaus werden auf 13 Milliarden Euro geschätzt. Das Land NRW beteiligt sich nach 2014 nicht mehr an Subventionen für die laufende Produktion, im Gegenzug gibt es keine Strukturhilfen vom Bund für NRW. Das Saarland bekommt von der RAG eine Strukturhilfe von 100 Millionen Euro .

DIE STIFTUNG

Die bisherigen Anteilseigner der RAG ( Thyssen-Krupp, RWE, Eon und Arcelor ) übertragen ihre Anteile zum Preis von jeweils einem Euro auf eine Stiftung, die noch von der RAG gegründet wird. Der Stiftungszweck liegt in der Abwicklung des Steinkohlebergbaus und der „Förderung von Bildung, Wissenschaft und Kultur in den Bergbauregionen (...) soweit dies im Zusammenhang mit dem Steinkohlebergbau steht“. Die Stiftung soll schließlich die Haftung für die Kohleförderung respektive deren Altlasten übernehmen und somit überhaupt erst den Börsengang der restlichen RAG (ohne die Kohle- sparte) ermöglichen. alf

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