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Wirtschaft: Dürftige Beipackzettel

Stiftung Warentest über Anlagen in geschlossenen Fonds: Informationsblätter klären nicht ausreichend auf.

Berlin - Eigentlich sollen Informationsblätter seit knapp einem Jahr in verständlicher Sprache über die Chancen und Risiken eines Finanzprodukts aufklären. Das tun sie aber nicht, wie eine Studie der Stiftung Warentest und des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen (vzbv) ergab, die am Dienstag in Berlin vorgestellt wurde. Die Tester prüften 24 Informationsblätter, überwiegend für geschlossene Fonds, mit denen Anleger zum Beispiel in Windräder, Bürogebäude oder Hotels investieren können. Die Beipackzettel sollen laut Gesetz auf drei Seiten alle wesentlichen Fakten zu dem Anlageprodukt, seine Renditeaussichten, Risiken und Kosten enthalten. Aber der Test zeigt, dass keines der untersuchten Infoblätter alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt. Sie enthielten viele juristische Floskeln, wenig Informationen und seien zu allgemein gehalten. „Geschäftsrisiken werden nur vage beschrieben“, sagte Untersuchungsleiter Stephan Kühnlenz.

Ein Negativbeispiel sei der geschlossene Fonds DFV Seehotel am Kaiserstrand. Das Infoblatt zeige den Verkaufsprospekt mit Hotelfoto im Dämmerlicht. „Werbende Bilder gehören aber nicht in die Kurzinformation. Dafür fehlen konkrete Angaben zum Hotel wie der Standort, die Kategorie und die Zimmerzahl. Auch zum Betreiber, zur Miete und zur geplanten Auslastung wird nichts erwähnt“, kritisiert Kühnlenz.

Der Fondsanbieter Deutsche Fondsvermögen AG weist die Vorwürfe der Stiftung Warentest zurück. „Das Informationsblatt enthält alle rechtlich notwendigen Informationen und verzichtet auf jedes stilistische Mittel, das als Marketing ausgelegt werden könnte“, erklärte Vorstand Tim Krömker. Alle weiteren Informationen ließen sich in dem zugehörigen Prospekt finden. Welche Informationen für das zusammenfassende Blatt wirklich wichtig seien, wäre Auslegungssache.

Der Verband Geschlossene Fonds hatte ein Musterblatt entwickelt, an denen sich Anbieter orientieren sollten. Bei der Umsetzung sind laut Stiftung Warentest viele Anbieter aber zu allgemein geblieben und bei vielen Fonds wurden individuelle Fondsrisiken und wichtige Fakten nicht mehr genannt, sagte Kühnlenz. „Es ist alarmierend, dass die gesetzlichen Vorgaben und damit der Verbraucherschutz so wenig ernst genommen werden. Wenn bereits die Kurzinformationen mangelhaft sind, wird es um die Qualität der angebotenen Produkte kaum besser stehen“, meinte  vzbv-Finanzexpertin Dorothea Mohn.

Eric Romba, Hauptgeschäftsführer des Verbands Geschlossene Fonds, bezweifelt die Allgemeingültigkeit der Untersuchung. Mittlerweile seien 156 Fonds mit gesetzlicher Informationspflicht auf dem Markt, wovon die Stiftung Warentest nur einen kleinen Teil geprüft habe. Welche Blätter genau untersucht wurden, sei in dem Test nicht angegeben und daher mangele es an Transparenz und Repräsentativität. Die Muster des Verbands seien gut, sinnvoll und entsprächen den gesetzlichen Vorgaben, sagte Romba. „Wenn ein Anleger sich für einen Fonds interessiert, dann sollte er unbedingt auch den ausführlichen Verkaufsprospekt durchgehen.“ Der Beipackzettel reiche für eine detaillierte Information nicht aus. Grundsätzlich sieht Romba in den geschlossenen Fonds eher ein Produkt für Vermögende, das nur als Beimischung im Anlageportfolio gedacht sei. Im Übrigen seien die Berater in der Pflicht, die Produkte ausführlich zu besprechen.

Finanzexpertin Mohn ist dagegen der Ansicht, dass für Privatanleger grundsätzlich das Risiko geschlossener Fonds zu groß sei. Der vzbv fordert daher, den aktiven Vertrieb solcher Vermögensanlagen an Privatanleger in Deutschland wie in den meisten anderen EU-Staaten auch zu verbieten. Zumindest sollten für die Informationsblätter verbindliche Standards gelten, die über die Fakten und Risiken ausreichend aufklären. Die Stiftung Warentest rät den Anlegern, grundsätzlich nur in Geldanlagen zu investieren, die verständlich und durchschaubar sind.

Frederike Roser

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