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Wirtschaft: Eichel will Erbschaftsteuer nicht erhöhen

SPD diskutiert über höhere Belastungen für Reiche / Fachleute raten ab: Erst Gerichtsurteil abwarten

Berlin (asi/hej). Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) will große Erbschaften in Zukunft nicht höher besteuern. Entsprechende Forderungen aus der Partei, wie sie im Leitantrag der SPD zum Parteitag im November stehen sollen, wies Eichels Sprecher Jörg Müller am Montag zurück. Eine Erhöhung der Erbschaftsteuer (siehe Lexikon) „ist kein Thema“, sagte Müller dem Tagesspiegel. In der Vergangenheit hatte Eichel immer wieder darauf verwiesen, dass die Erbschaftsteuer eine Einnahmequelle der Bundesländer sei und eine Veränderung deshalb von den Ländern angeregt werden müsse.

Veränderungen im Erbschaftsteuerrecht wird es aber wohl auf jeden Fall geben. Wahrscheinlich aber erst im kommenden Jahr. Dann nämlich, wenn das Bundesverfassungsgericht darüber befunden hat, ob es Regelungsbedarf bei der bislang unterschiedlichen Besteuerung von Bargeld, Immobilien und Betriebsvermögen gibt. Das Finanzministerium werde „sofort initiativ“, kündigte Eichels Sprecher an. Aus SPDFraktionskreisen aber auch von der Landesregierung Schleswig-Holstein hatte es in der Vergangenheit immer wieder Vorstöße gegeben, größere Vermögen im Erbfall stärker zu besteuern. Die Kieler Ministerpräsidentin Heide Simonis (SPD) hatte im Frühjahr sogar eine eigene Bundesratsinitiative angekündigt. Wann diese erfolgen soll, ist bis jetzt allerdings noch unklar. „Der Terminplan steht nicht fest“, hieß es noch vor einigen Tagen.

Fachleute raten ab

Fachleute halten die Diskussion über höhere Erbschaftsteuern für verfrüht. „Man sollte abwarten, bis das Bundesverfassungsgericht entschieden hat“, sagte Herbert Zimmermann vom Deutschen Steuerberaterverband. Bei dem Thema schwängen viele „Neidkomplexe“ mit.

Das anstehende Verfassungsgerichtsurteil dient der Politik als Vorwand, die Steuern zu erhöhen, warnt Sven Ceranowski, Fachanwalt für Steuerrecht der Kanzlei Linklaters Oppenhoff & Rädler. Zwar halte der Bundesfinanzhof einige Regelungen für verfassungswidrig, aber „niemand weiß, wie das Bundesverfassungsgericht entscheiden wird“.

Die Diskussion über eine Erhöhung der Erbschaftsteuer sei zu „kurz gesprungen“, kritisiert auch Jochen Lüdicke aus der Kanzlei Fresfields Bruckhaus Deringer. „Wenn man die Erbschaftsteuer gerechter gestalten will, muss man sie abschaffen, senken oder wenigstens mit der Einkommensteuer harmonisieren“, fordert der Fachanwalt für Steuerrecht. Denn durch das Zusammenspiel zwischen Erbschaftsteuer und Einkommensteuer könnten Steuerbelastungen von 80 Prozent entstehen, wenn etwa Immobilien aus dem Betriebsvermögen vererbt werden. Es sei daher kein Wunder, dass die Betroffenen nach steuerlichen Auswegen suchen. Beliebter Weg: Das Familienunternehmen wird verkauft, und die Familie zieht in die Schweiz. Denn in bestimmten Schweizer Kantonen müssen Ehegatten und Kinder überhaupt keine Erbschaftsteuer zahlen.

Auch Kurt Gratz, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater aus der Kanzlei CMS Hasche Sigle, weiß aus der Praxis, dass der Bedarf nach steuersparenden Modellen groß ist. Da im Unternehmensbereich Personengesellschaften im Erbfall gegenüber Kapitalgesellschaften begünstigt werden, würden häufig solche steuerlich begünstigten Personengesellschaften gegründet, denen dann das Kapitalvermögen übertragen wird. Dabei hatte die steuerliche Privilegierung der Personengesellschaften ursprünglich einen Grund: Man wollte verhindern, dass mittelständische Familienbetriebe durch die Erbschaftsteuern so belastet werden, dass die Unternehmen zerschlagen werden.

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