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Wirtschaft: Ein gemeinsamer Pakt gegen übermäßige Staatsverschuldung

Die Stabilitätsvereinbarung soll die Glaubwürdigkeit des Euro sichern / Bei überhöhtem Defizit drohen GeldstrafenVON TIM KÖHLERDer Stabilitätspakt ist dieser Tage in aller Munde.Er wurde wurde am 17.

Die Stabilitätsvereinbarung soll die Glaubwürdigkeit des Euro sichern / Bei überhöhtem Defizit drohen GeldstrafenVON TIM KÖHLERDer Stabilitätspakt ist dieser Tage in aller Munde.Er wurde wurde am 17.Juni 1997 beschlossen und konkretisiert Bestimmungen, die bereits in Artikel 104c des Maastrichter Vertrages von 1991 über die "Überwachung der Haushaltslage in den Mitgliedsstaaten" enthalten sind.Nach Absatz 11 dieses Artikels kann der Rat der Europäischen Union - der Ministerrat - von Euro-Teilnehmerländern mit einem übermäßigen Haushaltsdefizit verlangen, innerhalb einer nicht vorgegebenen Frist eine unverzinsliche Einlage bei der Gemeinschaft zu hinterlegen und Geldbußen zu zahlen.Der Stabilitätspakt legt das Verfahren auf gut ein Jahr bis zur Einleitung von Sanktionen fest und verstärkt gleichzeitig die Kontrolle der Budgetpolitik durch Rat und Kommission. Laut Stabilitätspakt verpflichten sich die Mitglieder der Europäischen Währungsunion (EWU) dazu, regelmäßig Stabilitätsprogramme vorzulegen.Sie verpflichten sich weiter, einen möglichst ausgeglichenen Haushalt oder sogar einen Etat mit Überschüssen auszuweisen.Hat sich ein übermäßiges Haushaltsdefizit ergeben - mehr als drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts - muß der Rat dies zunächst förmlich durch einen Beschluß feststellen, um dann dem Sünder bestimmte Fristen setzen zu können, in denen er seine Finanzen in Ordnung bringen muß.Legt der Übeltäter keinen befriedigenden Sanierungsplan vor, entscheiden die Euro-Teilnehmer mit Zweidrittel-Mehrheit und ohne Stimmrecht des Delinquenten über Sanktionen.Das betreffende Land muß dann eine unverzinsliche Einlage bei der künftigen Europäischen Zentralbank in Höhe von mindestens 0,2 Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIP), aber höchstens einen Betrag von 0,5 Prozent des BIP hinterlegen.Es geht um Milliardenbeträge, die die Länder empfindlich treffen können.Gelingt es dem Haushaltssünder nicht, sein Defizit im Laufe von zwei Jahren zu korrigieren, wird die Einlage in eine Buße umgewandelt. Ein Haushaltssünder kann sich auf mildernde Umstände berufen, wenn er die Drei-Prozent-Defizitgrenze deutlich und ohne eigenes Verschulden überschritten hat, beispielsweise nach Naturkatastrophen oder einer weltmarktbedingten "besonders schweren" Rezession.Solch ein gravierender Konjunktureinbruch muß durch einen Rückgang des BIP um mindestens zwei Prozent im Jahresdurchschnitt gekennzeichnet sein.Seit 1960 gab es nur zehn solcher schwerer Rezessionen innerhalb Europas.Wenn der Wachstumseinbruch nicht so stark ausfällt, wird es für das betreffende Land schwieriger, die Sanktionen zu vermeiden.Es muß dann einen besonderen Grund darlegen, etwa daß die Rezession überraschend kam.Im Falle einer leichten Rezession - BIP-Rückgang höchstens 0,75 Prozent - sollen sich die Mitgliedsstaaten überhaupt nicht auf die Ausnahmeregelung berufen dürfen. Das Ziel des Paktes ist es, das Vertrauen der Finanzmärkte, aber auch der Öffentlichkeit in den Euro zu stärken.Er soll deutlich machen, daß die Euro-Länder eine destabilisierende Schuldenwirtschaft vermeiden wollen und somit für die Nachhaltigkeit der Maastrichter Kriterien sorgen.Natürlich hängt die Geldwertstabilität aber auch von anderen Faktoren ab, beispielsweise vom Stabilitätsbewußtsein der Bevölkerung und dem Grad der Unabhängigkeit der Europäischen Zentralbank. Wenn sich ein Staat verschuldet, besteht die Gefahr, daß sich die Geldmenge erhöht, ohne daß das Warenvolumen wächst.Auch wenn der Staat keine Kredite von seiner Notenbank erhält, hat er die Möglichkeit, sich durch Verkauf von Schuldverschreibungen oder Staatsanleihen Geld zu verschaffen.Vor allem wenn solche Wertpapiere an ausländische Anleger verkauft werden und die Auslandswährung in Euro umgewechselt wird, kann die Geldmenge steigen, ohne daß ein größeres Warenvolumen einen Preisanstieg begrenzt.Inflation ist die Folge.Problematisch sind hohe Staatschulden auch, weil der Staat dafür Zinsen zahlen muß.Diese Mittel fehlen dann bei der Finanzierung notwendiger Investitionen beispielsweise im wichtigen Infrastrukturbereich.In einigen EU-Staaten lag die Gesamt-Staatsverschuldung 1997 trotz rückläufiger Neuverschuldungen noch immer bei weit über 100 Prozent des Bruttoinlandprodukts.Italien (123,2 Prozent) und Belgien (124,7 Prozent) als größte Schuldner Europas werden nach Einschätzung der Experten aber trotz dieser Zahlen zum EWU-Starterfeld dazugehören. Nach langen Diskussionen einigten sich die EU-Finanzminister auf dem Dubliner Gipfel im Dezember 1996 auf den Stabilitätspakt, der auf die Initiative des Bundesfinanzministers Theo Waigel (CSU) zurückgeht.Als Bestandteil des Amsterdamer Vertrages (Maastricht II) wurde er am 5.März 1998 vom Deutschen Bundestag mit 561 von 645 Abgeordneten ratifiziert.Der Stabilitätspakt ist ein politischer Kompromiß, weil er Haushaltssünder zwar bestraft, aber keinen völlig starren Sanktions-Automatismus beinhaltet.Frankreich, Spanien und Italien waren gegen einen solchen, weil er den Ländern keinerlei Spielraum mehr offenließe.Wenn aber künftig die Staaten selber, und nicht die unabhängige Zentralbank, über Sanktionen für überhöhte Schulden entscheidet, kann das nicht unproblematisch sein: "Was passiert, wenn eine Mehrheit von Staaten die Defizitkriterien verletzt? Würde diese Mehrheit Strafen gegen sich selbst beschließen? - "Wohl kaum", schrieb der Berliner Wirtschaftsprofessor und Euro-Kritiker Beat Charles Blankart jüngst im Tagesspiegel.Er bezeichnet den Stabilitätspakt wegen mangelnder Glaubwürdigkeit deshalb als "gescheitert".

TIM KÖHLER

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