zum Hauptinhalt

Wirtschaft: Einbußen beim Elterngeld

Arbeitnehmer, die im nächsten Jahr in Elternzeit gehen wollen, müssen mit Einbußen beim Elterngeld rechnen, warnt der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL). Das liegt an Gesetzesänderungen, die sich zum Nachteil der Eltern auswirken.

Arbeitnehmer, die im nächsten Jahr in Elternzeit gehen wollen, müssen mit Einbußen beim Elterngeld rechnen, warnt der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL). Das liegt an Gesetzesänderungen, die sich zum Nachteil der Eltern auswirken. Das Elterngeld beträgt in der Regel 65 Prozent des durchschnittlich erzielten Nettoeinkommens der letzten zwölf Monate vor der Geburt des Kindes. Für Kinder, die ab 2012 geboren werden, werden aber anders als bisher nicht die tatsächlichen Abzüge aus den Gehaltsabrechnungen zugrunde gelegt, sondern für die gesetzliche Sozialversicherung gelten feste Pauschalsätze. Weil diese aber um rund einen halben Prozentpunkt über den gegenwärtigen Beitragssätzen (ohne erhöhten Pflegeversicherungssatz) liegen, verringert sich allein dadurch bei einem Bruttolohn zwischen 2000 und 3000 Euro das Elterngeld um monatlich sieben bis zehn Euro, warnt der NVL.

Noch viel stärker wirke sich aber die Änderung bei der abzuziehenden Lohnsteuer aus. Ein Wechsel in eine günstigere Steuerklasse kann zukünftig nur noch dann höheres Elterngeld bringen, wenn die neue Steuerklasse mindestens sieben Monate vor der Geburt vom Finanzamt eingetragen war. Freibeträge beispielsweise für hohe Werbungskosten werden gar nicht mehr berücksichtigt. Der NVL rät Arbeitnehmern dazu, sich – etwa zur Wahl der Steuerklasse – frühzeitig beraten zu lassen, um Nachteile zu vermeiden. hej

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false