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Wirtschaft: Einspruch per Post

Das Schlichtungsverfahren der Beschwerdestelle der öffentlichen Banken ist für Bankkunden kostenlos – mit Ausnahme allerdings von Porto und Auslagen. Beschwerden sind schriftlich an den Ombudsmann zu richten, eine mündliche Beratung ist nicht möglich.

Das Schlichtungsverfahren der Beschwerdestelle der öffentlichen Banken ist für Bankkunden kostenlos – mit Ausnahme allerdings von Porto und Auslagen. Beschwerden sind schriftlich an den Ombudsmann zu richten, eine mündliche Beratung ist nicht möglich. Die meisten Streitfälle werden innerhalb weniger Wochen oder Monate gelöst.

BESCHWERDESTELLEN

Nicht nur die öffentlichen Banken haben einen eigenen Ombudsmann (www.voeb.de). Auch bei den Sparkassen – mit Ausnahme von Berlin und Bremen – hat jeder Regionalverband seine eigene Stelle. Gibt es Streit mit einer Auslandsbank, wird über das Netzwerk Fin-Net europaweit geschlichtet. Daneben unterhalten auch der Bundesverband der Volks- und Raiffeisenbanken (www.bvr.de), der Bundesverband der Banken (www.bankenombudsmann.de) und die Versicherungswirtschaft (www.versicherungsombudsmann.de) eigene Beschwerdestellen. mot

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