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Wirtschaft: EM.TV: Medienkonzern bestätigt Verstoß gegen Mindesthaltefrist

EM.TV hat auf Auskunftsersuchen der Deutsche Börse AG den außerbörslichen Verkauf von 200 000 Aktien Mitte Februar 2000 durch den Vorstandsvorsitzenden Thomas Haffa bestätigt.

EM.TV hat auf Auskunftsersuchen der Deutsche Börse AG den außerbörslichen Verkauf von 200 000 Aktien Mitte Februar 2000 durch den Vorstandsvorsitzenden Thomas Haffa bestätigt. Nach Auskunft der Westdeutschen Landesbank Girozentrale habe hierzu keine Zustimmung vorgelegen, teilte die Deutsche Börse am Donnerstag mit. Mit dem Verkauf liegt den Angaben zufolge ein Verstoß gegen die im Unternehmensbericht vom 10. November 1999 vereinbarte Mindesthaltefrist (Lock-up-Periode) vor. Der Deutschen Börser zufolge haben sich die Aktionäre Thomas und Florian Haffa gegenüber dem Bankenkonsortium verpflichtet, ohne dessen vorherige schriftlich Zustimmung innerhalb von sechs Monaten nach Börsenstart keine EM-TV-Aktien direkt oder indirekt anzubieten oder zur veräußern.

Der Verkauf stellt aber laut der Deutschen Börse AG keinen Verstoß gegen die Zulassungsbedingungen des Neuen Marktes dar. Ebenso liege damit kein hinreichender Grund zum Widerruf der Zulassung am Geregelten Markt vor.

Damit hat nun auch das Unternehmen EM.TV. bestätigt, dass gegen die Bestimmungen verstoßen worden ist. Bereits in dem Verfahren gegen den Börsenbrief-Herausgeber Egbert Prior in Mainz hatte Thomas Haffa am 16. Januar seinen "Fehler" eingestanden. Er sei von strategischen Investroen zum Verkauf der Aktien im Wert von 40 Millionen Markt gedrängt worden, erklärte der EM.TV-Chef damals. Die WestLB sei von dem Verkauf informiert worden. Der Verkauf habe außerbörslich stattgefunden. Immer zurückgewiesen hatte Thomas Haffa allerdings den Vorwurf des Insiderhandels. Dennoch bleibt umstritten, ob Kleinanleger wegen des vorzeitigen Verkaufs der Aktien nicht Schadenersatzansprüche geltend machen können.

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