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Endesa-Übernahme: Weg für Eon ist frei

Nach einem monatelangen Ringen ist der Weg für eine Übernahme des größten spanischen Stromversorgers Endesa durch Eon frei. Ein Madrider Gericht räumte die letzte juristische Hürde aus dem Weg.

Madrid - Eon bezeichnete die Entscheidung als einen "wichtigen Durchbruch". "Bald werden die Endesa-Aktionäre ihre Entscheidung zu unserem Übernahmeangebot treffen können", betonte Eon-Chef Wulf H. Bernotat. "Daher sind wir unverändert sehr zuversichtlich, die Transaktion zu einem erfolgreichen Abschluss zu führen." Mit der Entscheidung des Gerichts werden Eon und sein spanischer Rivale in den kommenden Wochen ihre endgültigen Offerten für Endesa vorlegen können.

Die Madrider Richter hoben eine einstweilige Verfügung des Handelsgerichts auf, durch die das Übernahmeangebot des spanischen Energiekonzerns Gas Natural auf Eis gelegt worden war. Die Verfügung hatte automatisch auch die Gegenofferte von Eon blockiert. Endesa hatte dem Konkurrenten Gas Natural vorgeworfen, mit dem Energiekonzern Iberdrola illegale Absprachen getroffen zu haben über eine mögliche Aufteilung von Endesa nach einer Übernahme. Das Handelsgericht ordnete auf Grund der Endesa-Klage an, das Übernahmeverfahren auf Eis zu legen.

Diese Verfügung wurde nun aufgehoben. Es gebe keine Anzeichen einer illegalen Absprache, entschieden die Richter. Außerdem habe sich die Lage auf Grund der Gegenofferte von Eon ohnehin geändert. Am Mittwoch voriger Woche hatte bereits der oberste Gerichtshof seine Blockade des Übernahmeverfahrens aufgehoben.

Eon benötigt Kapitalmehrheit

Eon hatte knapp 37 Milliarden Euro für Endesa geboten, Gas Natural nur 22 Milliarden Euro. Allerdings haben die Deutschen das Rennen noch nicht gewonnen. Eon benötigt nicht nur die Kapitalmehrheit von 50,1 Prozent für seine Kaufofferte. Das Unternehmen muss auch die Zustimmung der Endesa-Aktionäre für eine Änderung des Stimmrechts erlangen.

Bisher darf kein Aktionär mehr als zehn Prozent der Stimmen in der Konzernführung von Endesa haben. Eon hatte sein Übernahmeangebot an die Bedingung geknüpft, dass diese Beschränkung aufgehoben wird. (tso/dpa)

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