zum Hauptinhalt

Kartellamt: Energiekonzerne dürfen nicht mit Strom-Sperre drohen

Energiekonzerne dürfen ihren Kunden nicht mit einer Strom- oder Gas-Sperre drohen, wenn diese unbegründete Preiserhöhungen nicht bezahlen. Das Kartellamt leitete ein Missbrauchsverfahren gegen einen Energieversorger ein.

Bonn - Energiekonzerne dürfen ihren Kunden nicht damit drohen, Strom oder Gas abzudrehen, wenn diese strittige Preiserhöhungen nicht zahlen. Dies sei "missbräuchliches Verhalten", stellte das Bundeskartellamt klar. Die Wettbewerbshüter leiteten nach Angaben von Kartellamtschef Ulf Böge deshalb erstmals ein Missbrauchsverfahren gegen einen Energieversorger ein. Zwar nannte die Behörde keine Namen, nach Angaben einer Sprecherin handelt es sich jedoch um einen der großen vier Versorger Eon, Vattenfall, RWE und EnBW. Wenn die Konzerne ihre Drohungen nicht unterlassen, drohen ihnen laut Böge Geldbußen von bis zu einer Million Euro.

"Missbräuchliches Verhalten"

"Wenn Energieversorgungsunternehmen eine solche Drohung aussprechen, ohne dass die angezweifelte Billigkeit der Preiserhöhung nachgewiesen oder durch Gericht festgestellt ist, ist dies ein missbräuchliches Verhalten", betonte Böge. Nach seinen Angaben meldeten sich zuletzt zahlreiche verunsicherte Verbraucher beim Bundeskartellamt. Ihre Versorger hatten ihnen gedroht, Strom oder Gas zu sperren, wenn sie die geforderten Preiserhöhungen nicht akzeptierten. In einem Fall habe ein Konzern sogar innerhalb eines Vierteljahres zwei Mal gedroht, den Hahn abzudrehen. Gegen dieses Unternehmen geht das Kartellamt nun vor.

"Es ist davon auszugehen, dass viele Bürger, insbesondere ältere und mittellose Menschen, von einer solchen Drohung eingeschüchtert sind und zahlen", erklärte Böge. Die Sperrandrohung der Energieunternehmen sei nur aufgrund der faktischen Monopolstellung in der jeweiligen Region möglich. Bei einem funktionierenden Wettbewerb könnten sich die Kunden wehren und einfach den Anbieter wechseln, betonte der Wettbewerbshüter.

Erneute Preiserhöhung beantragt

Verbraucherschützer hatten die Kunden mehrfach aufgefordert, unbegründete Preiserhöhungen bei Strom und Gas nicht zu akzeptieren und im Zweifel eine gerichtliche Klärung abzuwarten. In vielen Fällen weigerten sich die Versorger aber sogar vor Gericht, ihre gestiegenen Kosten nachzuweisen. Entsprechende Prozesse liefen etwa in Hamburg und Leipzig. Daraufhin lehnten die Richter Preiserhöhungen in einigen Fällen als unrechtmäßig ab.

In den vergangenen Wochen beantragten hunderte Stromversorger bei den Wirtschaftsministerien der Länder, ihre Preise zum Jahreswechsel zu erhöhen. Die Teuerung liegt im Schnitt zwischen neun und elf Prozent. So hatten unter anderen die Minister von Hessen und Nordrhein-Westfalen bereits klargemacht, dass sie die Anträge nicht ohne Weiteres durchgehen lassen wollen. Höhere Tarife für Gas müssen im Gegensatz zu höheren Strompreisen nicht von den Behörden genehmigt werden. (tso/AFP)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false