zum Hauptinhalt

Wirtschaft: Energiemarkt: Wettbewerbsrechtler lehnen Ministererlaubnis ab

Im Streit um die Fusion der Energiekonzerne Eon und Ruhrgas lehnen führende Kartellrechtsexperten eine Ministererlaubnis ab. "Überwiegende Gemeinwohlinteressen", die laut Gesetz die Genehmigung der Fusion rechtfertigen würden, könne er nur mit "allergrößter Mühe" erkennen, sagte Wernhard Möschel, Wettbewerbsrechtler an der Universität Tübingen, dem Handelsblatt.

Im Streit um die Fusion der Energiekonzerne Eon und Ruhrgas lehnen führende Kartellrechtsexperten eine Ministererlaubnis ab. "Überwiegende Gemeinwohlinteressen", die laut Gesetz die Genehmigung der Fusion rechtfertigen würden, könne er nur mit "allergrößter Mühe" erkennen, sagte Wernhard Möschel, Wettbewerbsrechtler an der Universität Tübingen, dem Handelsblatt. Auch Josef Drexl von der Universität München und Heinz Greiffenberger, bis 2000 Mitglied der Monopolkommission, warnten davor, die Fusion per Ministererlass zu erzwingen. "Die Politik sollte generell nicht in Entscheidungen des Bundeskartellamts eingreifen", betonte Drexl.

Das Bundeskartellamt hatte am Wochenende den Firmenzusammenschluss untersagt. Es befürchtet eine marktbeherrschende Stellung auf dem Strom- und Gasmarkt. Eon hat daraufhin angekündigt, bei Bundeswirtschaftsminister Werner Müller (parteilos) zu beantragen, das Kartellamt zu überstimmen.

Möschel bezeichnete es als richtig, dass das Bundeskartellamt seine Entscheidung auf die Konzentration auf dem deutschen Markt gestützt habe. "Das Bundeskartellamt kümmert sich nur um wettbewerbsrechtliche Aspekte nach den deutschen Wettbewerbsregeln. Und deren Geltungsbereich bezieht sich nur auf den deutschen Markt", sagte er. Müller müsse nun genau prüfen, ob überwiegende Gemeinwohlinteressen für eine Ministererlaubnis vorlägen und dies konkret belegen, erläuterte Möschel. Vorher sei allerdings ein Gutachten der Monopolkommission einzuholen.

Seien die Unternehmen mit der Entscheidung nicht einverstanden, müssten sie vor Gericht ziehen. Der Wirtschaftsminister könne die Kartellamtsentscheidung nicht korrigieren, sondern nur nach seinen eigenen Kriterien prüfen, ob ausnahmsweise ein Genehmigung wegen "überwiegenden Gemeinwohlinteressen" notwendig sei. "Nur dabei kann dann auch die internationale Wettbewerbsfähigkeit Berücksichtigung finden", sagte Möschel.

Auch Drexl betonte den richtigen Ansatz des Bundeskartellamts. Unternehmen, die fusionieren wollten, hätten natürlich stets ein Interesse daran, den relevanten Markt so groß wie möglich darzustellen. Ob der Markt im Strom- und Gasbereich allerdings tatsächlich international zu betrachten sei, hänge entscheidend von der Frage ab, ob ausländische Unternehmen auch in Deutschland Fuß fassen könnten. An dieser Liberalisierung fehle es hierzulande aber noch. Aus diesem Grund sei das Verfahren kein Fall für das Europäische Kartellamt.

Ähnlich äußerte sich auch die EU-Wettbewerbskommission. Der Fall sei beim Bundeskartellamt in guten Händen, hieß es.

ke, HB

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false