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Wirtschaft: Engpaß beim Auto-Recycling

Zu wenig Entsorgungsbetriebe / Verordnung gilt ab 1.April BONN (AP).

Zu wenig Entsorgungsbetriebe / Verordnung gilt ab 1.April BONN (AP).Nur rund 100 Recyclingbetriebe erfüllen bereits die Anforderungen der Altautoverordnung, die am 1.April in Kraft tritt.Bis zum Jahresende wird es etwa 500 Entsorgungsstellen geben für die rund 2,8 Mill.Altautos, die jährlich abgemeldet werden.Diese Zahl nannte der Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung (BVSE) am Donnerstag in Bonn.Für den Verbraucher werde es deshalb ab dem Stichtag schwierig, in einer angemessenen Entfernung von seinem Wohnort eine umweltgerechte Verwertungsstelle zu finden, erklärte BVSE-Vizepräsident Erwin Meyer.Ab dem 1.April müssen Altautos bei anerkannten Annahmestellen oder zertifizierten Verwertungsbetrieben abgegeben werden.Danach muß den kommunalen Ordnungsbehörden ein Verwertungsnachweis zugehen.Bei Autos, die länger als ein Jahr stilliegen, muß der zuständigen Behörde ein Nachweis über den Verbleib des Fahrzeugs vorgelegt werden.Um einen fairen Wettbewerb sicherzustellen, darf nach Ansicht des Verbandes keine weitere Übergangszeit eingeräumt werden.Der Verband forderte eine konsequente Umsetzung der neuen Verordnung.Die vom BVSE vertretenen mittelständischen Entsorger hätten in der Hoffnung auf eine faire Wettbewerbschance und auf eine rasche Umsetzung in der Zwischenzeit die entsprechenden umweltfreundlichen Entsorgungskapazitäten geschaffen.Investitionen in mineralölundurchlässige Flächen, moderne Trockenlegungsanlagen und Computer hätten sich zum Teil auf mehr als eine Mill.DM pro Betrieb summiert, erklärte Meyer.Der Vizepräsident geht davon aus, daß rund 90 Prozent der Recycler den geforderten Standard nicht erfüllen können.Von den rund 4000 im Umfeld des Autorecyclings tätigen Betrieben würden sich nur etwa 500 am Markt behaupten können.Die Altautoverordnung verursache diesen Unternehmen einen zusätzlichen Investitionsbedarf von rund 200 Mill.DM.Nach Abgabe des Altautos bei einer anerkannten Annahmestelle oder einem Verwertungsbetrieb werde der Letztbesitzer je nach Alter, Typ und Zustand seines Fahrzeugs entweder eine Vergütung erhalten oder einen Betrag für die Entsorgung zahlen müssen, erklärte Meyer.Für Altfahrzeuge, die über zwölf Jahre alt sind, rechnet der BSVE mit Kosten von 250 DM.

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