zum Hauptinhalt

Wirtschaft: Entschädigung für BkmU-Kunden Kunden des Berliner Instituts werden benachrichtigt

Berlin (dr). Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) hat jetzt bei der BkmU Bank (die frühere Bank für kleine und mittlere IUnterenhmen) den so genannten Entschädigungsfall festgestellt.

Berlin (dr). Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) hat jetzt bei der BkmU Bank (die frühere Bank für kleine und mittlere IUnterenhmen) den so genannten Entschädigungsfall festgestellt. Damit liegen die Voraussetzungen für die Auszahlungen der gesicherten Kundengelder durch die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) vor. Die Entschädigung je Kunde ist allerdings auf 90 Prozent der Einlagen und den Gegenwert von maximal 20000 Euro begrenzt. Keine Entschädigung wird für Inhaberschuldverschreibungen (Kapitalbriefe) und Aktien der BkmU Bank gezahlt. Wie das BAFin am Dienstag mitteilte, wird die EdB unaufgefordert auf die betroffenen Bankkunden zukommen. Anträge und Anfragen der Kunden seien nicht erforderlich. Erst wenn die Kunden über den Entschädigungsfall unterrichtet worden seien, müssten sie ihren Entschädigungsanspruch grundsätzlich innerhalb eines Jahres schriftlich bei der EdB deutscher Banken anmelden. Eine Prognose, wie lange es dauere, bis die Kunden ihr Geld erhielten, sei nicht möglich, so das BAFin. Der Zeitraum hänge unter anderem von der Anzahl der Kunden und der internen Organisation der Bank ab.

Mehr im Internet unter:

www.bafin.de

NAME

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false