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Wirtschaft: EU bremst Pfandregeln

Novelle der Verpackungsordnung wegen Bedenken gestoppt

Brüssel / Berlin (msb/msh). Eine Vereinfachung der Regeln für das umstrittene Dosenpfand wird es vorerst nicht geben. Die EUKommission hat entschieden, die von der Bundesregierung geplante Novelle der deutschen Verpackungsverordnung zunächst bis zum 3. Januar 2004 auf Eis zu legen. Der Grund sind Bedenken der Kommission und von acht Mitgliedstaaten, die Verordnung könne den Zugang ausländischer Getränkeanbieter zum deutschen Markt behindern. Das Umweltministerium betonte, das derzeit bestehende Dosenpfandsystem sei von der Entscheidung nicht betroffen.

Die geplante Neuregelung der Verpackungsordnung sieht vor, das Einwegpfand festzuschreiben und auf weitere Getränkesorten wie Säfte und alkoholische Mixgetränke auszudehnen. Die Novelle muss noch den Bundesrat passieren, war dort zuletzt aber von den unionsregierten Ländern verhindert worden. Die EU-Kommission hat neben ihrer Kritik an der Novelle der Verpackungsverordnung auch grundsätzliche Bedenken gegen das Dosenpfand und will daher bis zum 21. Oktober eine Entscheidung über die Einleitung eines formellen Vertragsverletzungsverfahrens fällen.

Die Kritik der Kommission lässt Rückschlüsse darauf zu, ob sie dieses Verfahren eröffnen wird. Die Mängelliste umfasst fünf Punkte: Besonders kritisch seien die seit Oktober eingeführten Insellösungen (siehe Lexikon). Sie führten zu Marktzugangsschranken für andere Produkte. Außerdem sei das Pfand mit 25 Cent bei kleineren Flaschen unverhältnismäßig hoch. Wettbewerbsverzerrend sei zudem, dass die bestehende Regelung einige Getränkesorten wie Wein oder Schnaps von der Pfandpflicht ausnimmt.

Umweltminister Trittin sieht einem Verfahren in Brüssel gelassen entgegen. Es habe keine aufschiebende Wirkung und werde schließlich vor dem Europäischen Gerichtshof entschieden. In der Regel dauern ähnliche Verfahren zwischen drei und fünf Jahre.

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