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Wirtschaft: EU-Kommission prüft die Riester-Rente

Die Riester-Rente könnte mit europäischem Recht kollidieren. Nach Informationen des Tagesspiegels untersucht die EU-Kommission derzeit, ob die Altersversorgung mit EU-Recht vereinbar ist.

Die Riester-Rente könnte mit europäischem Recht kollidieren. Nach Informationen des Tagesspiegels untersucht die EU-Kommission derzeit, ob die Altersversorgung mit EU-Recht vereinbar ist. Hintergrund sind Beschwerden mehrerer Bürger, die sich gegen die Regelung wehren, dass Rentner, die auswandern, die staatlichen Zuschüsse zur Riester-Rente zurückzahlen müssen.

Da die Beiträge zur Riester-Rente weitgehend steuerfrei sind, müssen die Leistungen aus der staatlich geförderten Altersvorsorge im Alter versteuert werden. Wenn Rentner im Ruhestand ihren Lebensmittelpunkt ins Ausland verlegen, unterliegen sie aber nicht mehr der deutschen Steuerpflicht, entgehen also der nachträglichen Besteuerung. Ähnliches gilt möglicherweise für Arbeitnehmer, die im Ausland wohnen und in Deutschland arbeiten.

Die EU-Kommisssion will jetzt prüfen, ob diese Regelung in der Riester-Rente der Gleichbehandlungsvorschrift des Artikel 18 des EU-Vertrages und damit dem Recht auf Freizügigkeit für Arbeitnehmer widerspricht. Da die Untersuchung als sehr schwierig gilt, wird die Kommission vermutlich mit der Bundesregierung in Kontakt treten. So soll geklärt werden, ob möglicherweise über Doppelbesteuerungsabkommen und Vereinbarungen zum Informationsaustausch verhindert werden kann, dass es zu einer ungerechtfertigt hohen Besteuerung von im Ausland lebenden Rentenempfängern kommt.

Doppelbesteuerungsabkommen existieren bereits mit fast allen europäischen Ländern, in jedem Fall aber besteht eine derartige Vereinbarung mit Spanien. Das existierende Abkommen schließt den aktuellen Sachverhalt jedoch nicht ein. Sollte der Streitfall auf diesem Wege geklärt werden, bestünde also Handlungsbedarf.

Unklar ist auch noch, wer innerhalb der EU-Kommission die Federführung für das Verfahren übernehmen soll. Derzeit sind sowohl die Generaldirektionen Arbeit und Soziales sowie Binnenmarkt mit der Frage befasst. Wer letztlich den Fall betreuen wird - die für Soziales zuständige Kommissarin Anna Diamantopoulo oder der für den Binnenmarkt verantwortliche Kommissar Frits Bolkestein - ist noch offen. Nach Ansicht der Kommission besteht jedoch keine Eile. Bis über die ersten Auszahlungen gestritten wird, werden noch Jahre vergehen. Außerdem betreffe die Auseinandersetzung nur eine kleine Bevölkerungsgruppe.

msb

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