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Wirtschaft: EU-Kommission will Bundesregierung verklagen

EU-Wettbewerbskommissar Mario Monti will im Streit um die Westdeutsche Landesbank (WestLB) vor dem Europäischen Gerichtshof gegen die Bundesregierung klagen. Ein Sprecher von EU-Wettbewerbskommissar Mario Monti verwies am Freitag darauf, dass die Bundesrepublik ihre Vertragspflicht gegenüber der Europäischen Union nicht erfüllt habe.

EU-Wettbewerbskommissar Mario Monti will im Streit um die Westdeutsche Landesbank (WestLB) vor dem Europäischen Gerichtshof gegen die Bundesregierung klagen. Ein Sprecher von EU-Wettbewerbskommissar Mario Monti verwies am Freitag darauf, dass die Bundesrepublik ihre Vertragspflicht gegenüber der Europäischen Union nicht erfüllt habe. Denn die im Juli 1999 von der Kommission angeordnete Rückzahlung illegal geflossener Beihilfen sei bis heute nicht erfolgt. Damit gebe die Bundesregierung anderen EU-Mitgliedstaaten "ein schlechtes Beispiel".

Die Europäische Kommission sieht in der Summe von 1,57 Milliarden Mark, die das Land Nordrhein-Westfalen 1994 in Form von Wohnbauvermögen an die WestLB übertragen hatte, eine illegale Beihilfe. Deshalb hatte sie im Juli 1999 die Rückzahlung innerhalb von zwei Monaten angeordnet. Dagegen klagen die Bundesregierung, das Land Nordrhein-Westfalen und die WestLB vor dem Europäischen Gerichtshof. Diese Klage hat jedoch keine aufschiebende Wirkung.

Da beide bisher von der Bundesregierung für die Art der Rückzahlung vorgelegten Vorschläge von der Kommission abgelehnt wurden, will Monti der EU-Kommission am 12. April vorschlagen, vor dem Europäischen Gerichtshof zu klagen. Er gehe davon aus, so sein Sprecher, dass die Kommission diesen Vorschlag annehme. Die Bundesregierung könne bis in zehn Tagen einen neuen, mit den Beihilferegeln zu vereinbarenden Rückzahlungsvorschlag machen. "Es gibt die Möglichkeit, dass die Bundesregierung bis dahin ihre Pflicht erfüllt", sagte er. Aber die Deutschen könnten keine Sonderbehandlung für die WestLB bekommen.

Die Bundesregierung, das Land Nordrhein-Westfalen und die WestLB suchen nach Möglichkeiten, eine Bargeldrückzahlung zu umgehen. Einen ersten Vorschlag dafür hatte Monti im Dezember abgelehnt. Die WestLB sollte danach die verlangte Rückzahlung angeblicher Beihilfen an die WestLB durch eine höhere Beteiligung des Landes Nordrhein-Westfalens am Wertzuwachs der Bank ausgleichen. Dieser sollte marktüblich verzinst werden. In dem zweiten Vorschlag bot die Bundesregierung Anfang März an, dass die Bank Rücklagen auflösen könnte, die dann als stille Einlage des Landes in die WestLB eingebracht werden sollten.

Der Sprecher Montis teilte mit, dass eine solche Verbindung zwischen Rückzahlung und stiller Einlage ebenfalls rechtswidrig sein könne. Die stille Einlage könne nach den Wettbewerbsregeln nämlich möglicherweise erneut eine Staatsbeihilfe darstellen. In jedem Fall müsse die Kommission das prüfen. Deshalb verlange sie, dass die WestLB die Summe von 1,6 Milliarden Mark regulär an Nordrhein-Westfalen zurückzahle. Wenn das Land das Geld dann als stille Einlage in die WestLB einbringen wolle, müsse diese erneut bei der EU-Kommission notifiziert werden. Die Bundesregierung gehe davon aus, dass die Rückzahlung für die Dauer des Prüfverfahrens suspendiert werden könne. Dies sei jedoch im EU-Recht nicht vorgesehen. Eine Klage kommt nach Aussagen von Landespolitikern trotzdem nicht überraschend. Im Vorfeld der Entscheidung hatten zahlreiche Gespräche sowohl mit deutschen Politikern als auch auf Beamtenebene stattgefunden.

msb

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