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Wirtschaft: EU prüft deutsches Energiesteuergesetz

Brüssel vermutet verdeckte Subventionen und fordert weitere Informationen aus Berlin

Brüssel – Die EU-Kommission prüft das neue Energiesteuergesetz, das Mitte März vom Bundeskabinett verabschiedet wurde und am 1. August in Kraft treten soll. Wie das Handelsblatt aus Kommissionskreisen erfuhr, hat die Wettbewerbsbehörde das Ministerium ersucht, mögliche „beihilferelevante Elemente“ in dem Gesetzentwurf zu erläutern. Eine Sprecherin von Finanzminister Peer Steinbrück bestätigte ein entsprechendes Schreiben an das Finanzministerium. Die Bundesregierung muss den Brief aus Brüssel bis zum 24. Mai beantworten.

Konkret interessiert sich EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes für den Plan der großen Koalition, energieintensive Branchen wie Glas, Keramik, Baustoffgewerbe sowie die Metall- und Chemieindustrie von der Energie- und Stromsteuer zu befreien.

Die Neuregelung geht über die bisherigen Ermäßigungen von der Ökosteuer hinaus, die die Kommission 2004 nach jahrelangem Hickhack zwischen Berlin und Brüssel genehmigt hatte. Diese Genehmigung ist bis Ende 2006 befristet. Damals hatte die EU ihre beihilferechtlichen Bedenken gegen die selektiven Steuergeschenke zurückgestellt, weil die Bundesregierung und die Industrie versprochen hatten, im Zuge ihrer Klimaschutzvereinbarung Milliardenbeträge in den Bau neuer umweltfreundlicher Anlagen zu investieren und ihre Selbstverpflichtung zur Reduzierung der Treibhausgase einzuhalten. Experten bezweifeln, dass dies gelingen wird.

Das neue Energiesteuergesetz geht nun noch über das bislang Gewährte hinaus und verteilt zusätzliche Subventionen an die Industrie. Der ökologische Hintergrund der Steuerbefreiung ist in dem Gesetzentwurf völlig fallen gelassen worden. Wirtschaftsminister Michael Glos (CSU) begründete die Neuregelung mit der Notwendigkeit, diesen Branchen in Zeiten steigender Energiepreise unter die Arme zu greifen und damit den Standort Deutschland zu sichern. Die Steinbrück-Sprecherin sagte, die Maßnahmen stünden im Einklang mit der EU-Energiesteuerrichtlinie, die für bestimmte Industriezweige Begünstigungen zulasse. Der Gesetzentwurf werfe keine beihilferechtlichen Probleme auf und sei daher auch nicht in Brüssel angemeldet worden, erklärte sie. Fachleute bezweifeln, dass die Kommission dieser Linie folgen wird. „Allein mit wirtschaftspolitischen Argumenten kann eine solche branchenspezifische Besserstellung nicht begründet werden“, sagte etwa die Brüsseler Rechtsanwältin Dörthe Fouquet. Sce/HB

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