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Wirtschaft: EU-Richter mildern Strafe ab

Luxemburg Die EU-Kommission hat im Streit mit Daimler-Chrysler eine Schlappe einstecken müssen. Der Europäische Gerichtshof verringerte am Donnerstag in Luxemburg eine gegen den Autobauer verhängte Geldbuße von 71,8 auf 9,8 Millionen Euro.

Luxemburg Die EU-Kommission hat im Streit mit Daimler-Chrysler eine Schlappe einstecken müssen. Der Europäische Gerichtshof verringerte am Donnerstag in Luxemburg eine gegen den Autobauer verhängte Geldbuße von 71,8 auf 9,8 Millionen Euro. Damit wehrte sich Daimler-Chrysler gegen eine Entscheidung vom Oktober 2001, als Brüssel dem Konzern Wettbewerbsbeschränkungen beim Vertrieb von Autos in Deutschland, Spanien und Belgien vorgeworfen und die Buße verhängt hatte. Die Richter bestätigten nur die Beschränkung von Rabatten in Belgien (Aktenzeichen: T-325/01).

In Deutschland hatte der Autobauer 1996 seine Handelsvertreter angewiesen, Neuwagen nur an Kunden in ihrem eigenen Vertragsgebiet zu liefern und internen Wettbewerb zu vermeiden. Schon seit 1985 sollten die Händler zudem von so genannten Komm-Kunden aus anderen EU-Staaten eine Anzahlung von 15 Prozent verlangen. Hierzu erinnerten die Richter daran, dass das EU-Wettbewerbsrecht nur koordiniertes Vorgehen von zwei oder mehr Unternehmen untersagt. Die deutschen Händler handelten aber ohne eigenes Risiko und seien wie Angestellte in den Konzern eingegliedert. Daher seien die Anweisungen keine wettbewerbswidrigen Absprachen, sondern ein zulässiges „einseitiges Verhalten“. Weiter hatte die Kommission Daimler-Chrysler vorgeworfen, mit den dort eigenständigen Händlern in Belgien Absprachen über die Beschränkung von Rabatten getroffen zu haben. Nur diesen Vorwurf und das damit verbundene Bußgeld von 9,8 Millionen Euro bestätigte das Gericht. tog

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