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Wirtschaft: EU-Übernahmeregeln: Vorstände müssen neutral bleiben

Nach Bekanntwerden eines Übernahmeangebots sind Konzernchefs, so will es der Brüsseler Kompromiss, zur Neutralität verpflichtet. "Das Leitungs- oder Verwaltungsorgan" des anvisierten Unternehmens darf dann zwar noch nach "konkurrierenden Angeboten" suchen, muss aber ansonsten "jedwede Handlung" unterlassen, durch die das Angebot vereitelt werden könnte - es sei denn, die Aktionärshauptversammlung und der Aufsichtsrat erteilen dazu während der Frist für die Angebotsannahme ihre Zustimmung.

Nach Bekanntwerden eines Übernahmeangebots sind Konzernchefs, so will es der Brüsseler Kompromiss, zur Neutralität verpflichtet. "Das Leitungs- oder Verwaltungsorgan" des anvisierten Unternehmens darf dann zwar noch nach "konkurrierenden Angeboten" suchen, muss aber ansonsten "jedwede Handlung" unterlassen, durch die das Angebot vereitelt werden könnte - es sei denn, die Aktionärshauptversammlung und der Aufsichtsrat erteilen dazu während der Frist für die Angebotsannahme ihre Zustimmung. Gegen diesen Punkt, der den Handlungsspielraum der Unternehmensspitzen einschränkt, hatte sich vor allem Deutschland gestemmt.

Klare Kritik kam vom Sportwagenhersteller Porsche. "Wenn es tatsächlich so sein soll, dass einer Geschäftsleitung in einer Übernahmephase die Hände gebunden werden sollen, ist das aus unserer Sicht eine wahnwitzige Idee", sagte ein Sprecher. Vorstände müssten in einer solchen Situation aktiv werden können. Die Leverkusener Bayer AG sieht dagegen die beschlossene Neutralitätspflicht für Vorstände nach Angaben eines Konzernsprechers "grundsätzlich positiv". Wichtig wäre aber eine Vereinheitlichung der Verhältnisse in Europa. Der Chef des Aufsichtsrats der Siemens AG, Karl-Hermann Baumann, begrüßte den Brüsseler Kompromiss als "wichtigen Schritt auf dem Wege zur Schaffung eines einheitlichen Kapitalmarktes in Europa". Nun müssten noch einheitliche Regeln für Sonder-Stimmrechte wie die "Golden Share" geschaffen werden. Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) befürchtet durch die in der EU gefundene Lösung erhebliche Nachteile für deutsche Unternehmen.

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