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Wirtschaft: EU vermisst Wettbewerb auf dem Gasmarkt

Brüssel - Der Wettbewerb auf den Strom- und Gasmärkten in der EU ist trotz der gesetzlichen Pflicht zur Öffnung der Energienetze mangelhaft. Zu diesem Ergebnis kommt ein Bericht der EU-Kommission, der am Dienstag offiziell vorgestellt werden soll.

Brüssel - Der Wettbewerb auf den Strom- und Gasmärkten in der EU ist trotz der gesetzlichen Pflicht zur Öffnung der Energienetze mangelhaft. Zu diesem Ergebnis kommt ein Bericht der EU-Kommission, der am Dienstag offiziell vorgestellt werden soll. Die EU sei weit davon entfernt, ihr Ziel eines einheitlichen europäischen Marktes für Strom und Gas zu erreichen, heißt es in dem Bericht von Energiekommissar Andris Piebalgs, der dem Handelsblatt vorliegt.

Den Energieversorgern droht Piebalgs mit gesetzlichen Maßnahmen, sollte sich die Situation nicht bessern. In seinem Bericht kündigt er detaillierte Untersuchungen in den 25 EU-Mitgliedstaaten an. Auf deren Grundlage werde die Kommission Mitte 2007 entscheiden, ob zusätzliche Vorschriften erforderlich seien, um einen funktionierenden Binnenmarkt für Strom und Gas zu schaffen. Die EU-Kommission hat die Energieversorger verpflichtet, ihre Leitungsnetze für Wettbewerber zu öffnen. Eine Regulierungsbehörde in jedem Mitgliedstaat soll überwachen, dass die Wettbewerber dabei nicht benachteiligt werden. Vertreter der Energieunternehmen äußerten die Sorge, sie könnten von Brüssel in einem weiteren Schritt dazu gezwungen werden, sich von ihren Leitungsnetzen zu trennen.

Piebalgs kritisiert, dass einige Mitgliedstaaten die EU-Richtlinien zur Öffnung ihrer Energiemärkte bisher nicht umgesetzt hätten. Die Bundesregierung hat die Vorgaben aus Brüssel umgesetzt. Dennoch kritisiert die EU-Kommission, dass vor allem auf dem Gasmarkt der Wettbewerb in Deutschland weiter mangelhaft sei. Dies liege an den üblicherweise langfristigen Lieferverträgen. Sie würden neuen Anbietern den Zugang auf den Markt versperren. Den Verbrauchern sei deshalb ein Wechsel des Gaslieferanten praktisch unmöglich. huh/HB

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