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Wirtschaft: EU-Wettbewerbsrecht: Brüssel wartet auf Lösungskonzepte der Bundesregierung

Am Freitag reist eine deutsche Delegation mit Finanzstaatssekretär Caio Koch-Weser, dem nordrhein-westfälischen Finanzminister Peer Steinbrück und dem Chef der WestLB, Friedel Neuber, nach Brüssel, um EU-Wettbewerbskommissar Mario Monti ein Modell zur Neuordnung der WestLB vorzustellen. Damit will Nordrhein-Westfalen Bedenken der Brüsseler Wettbewerbskommission zerstreuen.

Am Freitag reist eine deutsche Delegation mit Finanzstaatssekretär Caio Koch-Weser, dem nordrhein-westfälischen Finanzminister Peer Steinbrück und dem Chef der WestLB, Friedel Neuber, nach Brüssel, um EU-Wettbewerbskommissar Mario Monti ein Modell zur Neuordnung der WestLB vorzustellen. Damit will Nordrhein-Westfalen Bedenken der Brüsseler Wettbewerbskommission zerstreuen. Die Kommission stört sich grundsätzlich an den wettbewerbsverzerrenden Staatsgarantien für öffentlich-rechtliche Banken in Deutschland - von denen auch die WestLB profitiert.

Zum Haftungssystem einer Anstalt des öffentlichen Rechts gehören Gewährträgerhaftung (Haftungsgarantie gegenüber Dritten) und Anstaltslast (aufgabengemäße Finanzausstattung). Der Staat schützt die Institute so de facto vor der Zahlungsunfähigkeit. Die Kommission ist tätig geworden, nachdem die Europäische Bankenvereinigung, der mehrheitlich private Institute angehören, eine Beschwerde gegen dieses Haftungssystem - in drei Fällen - eingereicht und ausführlich begründet hat. Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband vermutet hinter der Beschwerde reine geschäftspolitische Interessen der Konkurrenz. Seit geraumer Zeit wartet der EU-Wettbewerbskommissar auf einen Vorschlag, wie die Bundesregierung - als Ansprechpartner in Sachen öffentlich-rechtliche Banken - die wettbewerbsverzerrenden Staatsgarantien für die Institute mit dem EU-Wettbewerbsrecht kompatibel machen will. Eine Verwaltungsmitteilung aus Brüssel muss die Regierung jetzt innerhalb von vier Wochen beantworten. Bleibt diese erste Aufforderung ohne Antwort, kann die Kommission nachdoppeln und die Regierung förmlich auffordern, den Missstand zu beseitigen. Kommt Berlin dieser Empfehlung nicht nach, kann wegen Verdachts auf illegale Beihilfe ein Prüfverfahren eingeleitet und zuletzt, wenn nötig, eine Klage vor dem EuGH angestrengt werden.

mo

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