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Wirtschaft: EU-Zinsbesteuerung: Massiver Gegensatz zwischen England sowie Österreich und Luxemburg

Die Finanzminister der EU haben gestern einen letzten Versuch unternommen, sich über die Zinsbesteuerung zu einigen. Was sie am Vorabend des Gipfels nicht erreichten, sollen die Staats- und Regierungschefs heute aushandeln: eine Strategie, um zu einheitlichen Maßnahmen zur Zinsbesteuerung zu kommen.

Die Finanzminister der EU haben gestern einen letzten Versuch unternommen, sich über die Zinsbesteuerung zu einigen. Was sie am Vorabend des Gipfels nicht erreichten, sollen die Staats- und Regierungschefs heute aushandeln: eine Strategie, um zu einheitlichen Maßnahmen zur Zinsbesteuerung zu kommen. Sie soll der Steuerflucht innerhalb Europas ein Ende machen. "Auch in Helsinki war die Kompromissbereitschaft unter den Regierungschefs größer als unter den Finanzministern", sagt der Sprecher des deutschen Finanzministers zu den Erfolgschancen der Verhandlungen. Der Gipfel in Helsinki im Dezember 1999 hatte die Finanzminister beauftragt, sich zu einigen. Doch intensive Verhandlungen unter Leitung der portugiesischen Präsidentschaft blieben erfolglos.

Finanzminister Hans Eichel, der sich vor dem Gipfel optimistisch äußerte, hatte sich dabei sehr kompromissbereit gezeigt. Das Wichtigste sei, überhaupt zu einer Einigung über die Zinsbesteuerung zu kommen, ist seine Devise. Doch auch dies hatte den massiven Gegensatz zwischen Großbritannien einerseits und Luxemburg / Österreich andererseits nicht aufzulösen vermocht. Dabei besteht grundsätzlich Einigkeit darüber, dass im Ausland investierte Vermögenserträge besteuert werden sollen. Umstritten ist allerdings die Methode. Die EU-Kommission hatte 1997 ein Koexistenzmodell vorgeschlagen. Danach sollten eine Informationspflicht über die Zinserträge und ein Quellensteuermodell nebeneinander bestehen. Die Mitgliedsländer sollten sich für eines entscheiden können. Dieser Vorschlag scheiterte vor allem an Großbritannien.

Der britische Finanzminister Gordon Brown fordert die generelle Einführung des Informationssystems, weil nur dadurch eine Besteuerung möglich ist, die sich nach den Steuersätzen im Ursprungsland richtet. Die Mitgliedstaaten verpflichten sich in diesem Modell, die Zinserträge von im Ausland angelegtem Kapital an die Finanzbehörden des Heimatlandes zu melden. Dort sollen sie dann nach den jeweils geltenden Steuersätzen versteuert werden. Dieses Informationsmodell stößt bei Luxemburg und Österreich auf Ablehnung. Beide berufen sich auf das Bankgeheimnis, das auch für ausländische Kapitalanleger unantastbar sei. Hans Eichel unterscheidet dagegen zwischen dem zu schützenden Bankgeheimnis für Staatsbürger und dem Bankgeheimnis für ausländische Kapitalanleger, das durchaus gelockert werden könne.

Die Alternative zur Informationspflicht liegt in einer Quellensteuer von mindestens zwanzig Prozent. Sie soll im Anlageland erhoben werden und möglicherweise mit dem Herkunftsland des Kapitals geteilt werden. Die britische Regierung leistet Widerstand gegen diese Quellensteuer, da diese dem Finanzplatz London schaden könnte. Sie fordert, die dort gehandelten Eurobonds, das sind internationale Anleihen von Regierungen, Unternehmen und Organisationen in Fremdwährungen, von der Quellensteuer auszunehmen. Ebenso wenig wie die anderen Staaten diesen britischen Vorbehalt akzeptieren, ist Großbritannien bereit, ein unbegrenztes Nebeneinander von Informationssystem und Quellensteuer hinzunehmen. Der britische Finanzminister forderte deshalb eine zeitliche Begrenzung dieser Übergangslösung, die wiederum Luxemburg und Österreich nicht akzeptieren.

msb

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