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EuGH-Urteil: Konzerne dürfen Verluste im Ausland anrechnen

Der Europäische Gerichtshof hat das pauschale Verbot grenzüberschreitender Verlustanrechnungen gekippt. Damit drohen Deutschland und anderen EU-Staaten Steuerausfälle in Milliardenhöhe.

Luxemburg - Die britische Einzelhandelsgruppe Marks & Spencer hatte sich vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) dagegen gewehrt, dass Großbritannien seinen Unternehmen generell Verlustanrechnungen von Auslandstöchtern im Inland verweigert. Dieses pauschale Verbot wurde jetzt von Luxemburger Richtern gekippt.

Die 25 EU-Mitglieder können damit ihren grenzüberschreitend agierenden Konzernen nicht mehr generell verbieten, Verluste ihrer Auslandstöchter in der Heimat anzurechnen. Deutschland und anderen EU-Staaten drohen dadurch Steuerausfälle in Milliardenhöhe.

Dem Urteil zufolge darf ein Staat zwar Auflagen für diese Verlustanrechnung der ausländischen Tochtergesellschaften machen könne. Diese müssten aber verhältnismäßig sein.

So müsse die Mutter die Verluste ihrer ausländischen Töchter verrechnen können, wenn sie nachweist, dass die Verluste am Sitz der Tochter «nicht berücksichtigt worden sind und nicht berücksichtigt werden können».

Es müsse eine «ausgewogene Aufteilung der Besteuerungsbefugnisse zwischen den betroffenen Mitgliedstaaten» gewährleistet sein, so dass Gewinne und Verluste im Rahmen eines Steuersystems «spiegelbildlich behandelt werden». (tso/dpa)

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