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Wirtschaft: Europagericht kippt Bußgeld gegen Volkswagen

Richter: EU-Kommission hat keine ausreichenden Beweise

Berlin/Brüssel (hop/tog). Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat ein Bußgeld, das durch die EUKommission gegen Volkswagen verhängt worden war, für nichtig erklärt. Das teilte das Gericht am Mittwoch mit. Die Kommission hat nach Angaben eines Sprechers von Wettbewerbskommissar Mario Monti noch nicht darüber entschieden, ob sie gegen das Urteil Berufung einlegen wird. Dafür hat sie zwei Monate Zeit.

Der VW-Konzern sollte eine Strafe von 30,96 Millionen Euro zahlen, weil die Kommission Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht festgestellt hatte. 1996 und 1997 hatte der Autobauer die VW-Vertragshändler in Deutschland aufgefordert, den neuen Passat nicht unter der Preisempfehlung zu verkaufen. Es sollten den Kunden keine oder nur beschränkte Rabatte gewährt werden. Die Kommission hatte deshalb 2001 das umstrittene Bußgeld verhängt. Der Konzern bildete daraufhin eine Rückstellung – und wehrte sich gegen die Entscheidung.

Der EuGH kritisierte aber: „Die Kommission hat nicht nachgewiesen, dass die Vertragshändler den Aufforderungen der Volkswagen AG nach Kenntnisnahme tatsächlich zugestimmt haben.“ Ein stillschweigendes Einverständnis sei auch nicht anzunehmen, nur weil die Partner einen Händlervertrag mit VW geschlossen hätten. Der sei unbestrittenermaßen konform mit dem Wettbewerbsrecht. Außerdem hatte VW vor dem Gericht angeführt, es habe sich bei der Aufforderung, den Passat nicht billiger zu verkaufen, lediglich um eine „einseitige Maßnahme“ gehandelt. Eine Vereinbarung darüber habe es zwischen Händlern und Konzern nicht gegeben.

Die Beweisführung sei sehr schwer, sagte ein Kommissionssprecher. ,,Die Händler halten den Mund, weil sie fürchten, sonst aus dem VW-Vertriebsnetz zu fliegen.“ Da der EuGH beim VW-Verfahren die ,,Messlatte der Beweislast so hoch angesetzt“ habe, werde es der EU-Wettbewerbsabteilung in Zukunft bei ähnlich gelagerten Fällen sehr schwer fallen, wettbewerbswidriges Verhalten der Autokonzerne lückenlos nachzuweisen. Das hat Konsequenzen. ,,Dann wird es solche Prüfverfahren eben nicht mehr geben – zum Schaden des Wettbewerbs und der Verbraucher“, klagte der EU-Sprecher. Ein Wettbewerbsverfahren der Kommission gegen Daimler-Chrysler läuft noch.

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